Ummeldung im Rahmen Fahrzeugkauf, Abfolge und Details

N’Abend,

das eine Auto, das ich bisher auf eigenen Namen kaufte, wurde durchs Autohaus zugelassen, wodurch ich das Procedere noch nie ganz durchlaufen musste. Nun wird der Fall eintreten, dass ich für den Zweitwagen, dessen Kaufvertrag ich heute abschloss, auch die An-/Ummeldung selber vornehmen muss, weil der Händler auf Grund dessen Entfernung zu meiner Zulassungsstelle dies voraussichtlich nicht machen wird.
Da gibt es nun noch einige Fragezeichen in meinem Kopf. Ich hoffe, dass ich diese mit eurer Hilfe loswerden kann.

Das Fahrzeug ist bisher regulär auf den Händler zugelassen (Vorführwagen). Zum Stichtag wird mir die Zulassungsbescheinigung zugesendet.
Wann kann ich die eVB bei der Versicherung bekommen? Geht das bereits vor Erhalt der Zulassungsbescheinigung?
Wie funktioniert das dann, wenn mangels erfolgter Ummeldung noch nicht das Kennzeichen feststeht, welches nachher gelten soll? Wird das erst später nachgereicht und vorübergehend das bisherige vermerkt? (Ich bilde mir ein, dass dieses irgendwo im Versicherungsvertrag vermerkt ist.)
Wenn die Ummeldung erfolgt ist, kann ich die Kennzeichen fertigen lassen, um mich damit zur Fahrzeugabholung zu begeben. Wie komme ich an die HU-Plakette? Die müsste ja vorab jemand auf das Kennzeichen kleben, bevor dieses überhaupt am Auto hängt. Was muss man da für Unterlagen beibringen und muss nicht quasi im gleichen Atemzug das bisherige Kennzeichen seiner Plakette entledigt werden? Ich habe gerade auch keinen HU-Bericht vor Augen. Da ist doch bestimmt auch das Kennzeichen eingetragen oder? Braucht man da eine neue Ausfertigung mit aktualisiertem Kennzeichen?
Ihr merkt schon, Fragen über Fragen… Und ich hoffe, ihr könnt etwas Licht ins Dunkel bringen.

Gruß
Marius

Jederzeit. Es reicht die Anfrage bei der Versicherung. Es müssen keine Angaben zum potentiellen Kaufobjekt gemacht werden. Die eVB ist insofern unabhängig vom Fahrzeug, vom Kennzeichen usw.

Hallo!

Hat der Wagen denn noch HU ? Steht in den Papieren ja drin.

Du gehst mit den Papieren und der eVB-Nr. zur Zulassungsstelle. Dann wird man dir ein Kennzeichen zuteilen, das kannst du vor Ort bei einem Schildermacher machen lassen. Mit Kennzeichen wieder zum Schalter. Es wird gesiegelt einschl. HU, Restlaufzeit so wie eingetragen.
Dann zum Händler, Schilder montieren und heimfahren.

MfG
duck313

Dafür benutzen Händler eigentlich die Dienste von Zulassungsservices.

Aber egal, die erste Frage: Ummelden oder Anmelden?
Ich denke, der Händler wird das Fahrzeug im abgemeldeten Zustand verkaufen - sonst benötigst du nämlich die Kennzeichen, damit das Amt die vor Ort entstempeln können.

Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass oder Kartenführerschein des künftigen Fahrzeughalters

  • SEPA Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (das Mandat muss vom Kontoinhaber und falls abweichend auch vom Fahrzeughalter unterschrieben sein!)

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

  • bei Halterwechsel, Namensänderung, Saison-, H- oder E-Kennzeichen: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

  • Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB)

  • Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung (Prüfbericht oder Stempel im Fahrzeugschein)

Suche einfach nach „Straßenverkehrsamt [dein Landkreis]“.
Ignoriere dann die kommerziellen Seiten wie strassenverkehrsamt . de - die wollen nur werben und verdienen.

Mache einen Termin!
Schau dir an, welche Dokumente die in deinem Fall haben wollen.

Wie sieht es mit dem letzten HU-Nachweis aus, wenn das Auto noch keine hatte, wegen Alters unter 3 Jahren? Das wird dann auf Grundlage des EZ-Datums automatisch bei der Zulassungsstelle berücksichtigt?

Ja.

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