Ummeldung vergessen - was nun?

Servus 'miteinand.

Ich habe ein riesen Problem.

Ich bin vor 5 MOnaten umgezogen. Dann gab es eine Menge Streß mit Arbeit wechseln, Umzug drum und dran, kennt ja jeder.

Nunja, was wohl nicht jedem passiert ist das er es dann verbammelt. Mir ist es passiert.
Ich wart heute beim Rathaus und die drohen mir nun natürlich mit Busstrafe etc… Die meinten ich wäre unauffindbar ja in der Zeit und keiner weiß nun wo ich war etc. Aber habe ja einen datierten Mietvertrag.

Was kann ich nun tun…?

Gruß Sabrina

Das Bußgeld wirst Du wohl bezahlen müssen, wenn Dir nicht eine glaubhaft zu machende Ausrede über den Weg läuft. Auslandsaufendhalt, schwerkranke Verwandtschaft in Unterbayern hinter den sieben Bergen … aber ich schätze, das das nichts wird.
Im Zweifelsfalle, hast Du vielleicht, mit ein wenig Glück, das Recht zum Widerspruch, das wurde auf jedenfall wahrnehmen. Es kann nur preiswerter werden.
Niemand ist unauffindbar … das Amt wird Dir sicherlich nachweisen könne, das es alle Hebel der Welt in Bewegng gesetzt hat um dich zu finden - wohl eher nicht.
Ich bezweifel sogar, das es einen Grund gegeben hat dich suchen zulassen. Schätze mal, da kommt der Amtsschimmel ins schwitzen und in Erklärungsnöte.

Der Mietvertrag gilt in jedem Fall als Nachweis und wirst sicherlich uneingeschränkte Bewegungsfreiheit innerhalb der EU haben, oder?

Und ganz genau darum geht es mir!
Ich weiß nicht, waurm Bußgeld. Bzw. klar weiß ich es, sehe es irgendwo nicht ein.
Ich habe seit dem ersten Tag des Umzuges einen Nachsendeauftrag, meine Rechnungen laufen auf die neue Adresse seit dem ersten Tag usw.

Und nein, es gab auch keinen Grund mich zu „suchen“. Und ja, ich darf mich in der EU noch frei bewegen.
Wären denen nun Kosten entstanden, okay, würde ich einsehen. Aber mir ein Bußgeld auf zu halsen wegen nichts… finde ich happig.

Hallo,

Ich weiß nicht, waurm Bußgeld. Bzw. klar weiß ich es, sehe es
irgendwo nicht ein.

Ein Verstoß gegen das Meldegesetz des Bundeslands ist üblicherweise eben eine Ordnungswidrigkeit…

Aber mir ein Bußgeld auf zu halsen wegen nichts… finde ich
happig.

… die aber selten geahndet wird.

Ich habe die Regelungen nur im Hinterkopf, aber die Kommune bekommt typischerweise Zuweisungen (aus diversen Töpfen) für jeden Einwohner mit Hauptwohnsitz. Ich vermute Stichtag ist da der 1.1. und damit ist ihr im virtuellen Beispielfall vermutlich wirklich Geld entgangen. Hätte „sie“ das so kommuniziert, hätte der Bürger vermutlich weniger Probleme die (laß mich raten 20) x Euro zu bezahlen.

Cu Rene

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Hallo,

Ich weiß nicht, waurm Bußgeld. Bzw. klar weiß ich es, sehe es
irgendwo nicht ein.

Ein Verstoß gegen das Meldegesetz des Bundeslands ist
üblicherweise eben eine Ordnungswidrigkeit…

Aber mir ein Bußgeld auf zu halsen wegen nichts… finde ich
happig.

… die aber selten geahndet wird.

oh, die Seltenheit ist in meiner Stadt aber sehr groß…:smile:,
allerdings gibt es da eine Kulanzfrist von 3 Monaten.

Ich habe die Regelungen nur im Hinterkopf, aber die Kommune
bekommt typischerweise Zuweisungen (aus diversen Töpfen) für
jeden Einwohner mit Hauptwohnsitz. Ich vermute Stichtag ist da
der 1.1. und damit ist ihr im virtuellen Beispielfall
vermutlich wirklich Geld entgangen. Hätte „sie“ das so
kommuniziert, hätte der Bürger vermutlich weniger Probleme die
(laß mich raten 20) x Euro zu bezahlen.

Die Zuweisungen spielen vermutlich eine Rolle, die größere Rolle spielt allerdings dabei der Verstoß gegen das Meldegesetz.

Viel Gruß Tara

Hallo,

du hast - aus welchen Gründen auch immer - ordnungswidrig gehandelt. Die Ordnungsbehörde kann die Owi ahnden. Ob sie es macht, ist eine Ermessensfrage. Melde dich nun an und warte ab - eine andere Möglichkeit gibt es nicht.

Vor einem Bußgeld kommt in jedem Fall eine Anhörung, da kanst du die Gründe für dein Versämnis darlegen. Selbst wenn es Bußgeld oder nur eine Verwarnung gäbe, sie kann nicht allzu hoch sein.

Gruss

Iru

Hallo

Es ist, wie Irubis schon sagte eine Ermessungssache des einzelnen Beamten (spreche hier aus eigener Erfahrung)
Wenn du Ihm also mit solchen Argumenten kommst, wirst du zahlen müssen.
Versuchs mal nett und freundlich.

Gruss
pue

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Um mal ein Beispiel zu geben:

Ich hatte schlicht vergessen, mich in meiner Unistadt anzumelden (als frischer Abiturient hat man von den verwaltungstechnischen Fallstricken der deutschen Bürokratie noch keine Vorstellung). Als das 5 Jahre später rauskam, wollten sie 15€ von mir haben.

Ich würde dazu raten das einfach nachzuholen und dann zu schauen was kommt. Je länger du damit wartest desto schlimmer wirds, und wenns nur der Stress ist, den du dir selber damit machst.

Hi

Das ist sehr wohl Ermessensache

Ich habe im Jahre 2006 40,- Euro OW bezahlt , weil ich mich nachweislich mehr an meinem Zweitwohnsitz aufgehalten habe .

Ich war in der Kreisverwaltung Gemeinde Diez mit Hauptwohnsitz gemeldet , machte eine Umschulung in Köln und hatte in der Zeit einen Zweitwohnsitz in Erftstadt.

wegen einer erste Hilfe Aktion bei einem Unfall fiel mein Autokennzeichen auf , das auf den Erstwohnsitz gemeldet war , obwohl ich den Ordnungsbehörden ale Erreichbarkeit die Anschrift in Erftstadt gab.
Da drehte man mir einen Strick draus .

man verlangte das KFZ auf den Wohnsitz in Erftstadt anzumelden und ich bekam eine OW von 40,- Euro , da man nachwies , das ich mich mehr in Erftstadt als am Erstwohnsitz aufhielt .
( die OW bezog sich auf die Fehlerhafte Wohnsitzanmeldung )

Das KFZ brachte ich wieder zurück zum Erstwohnsitz und kaufte dort in Köln einen anderen Wagen , da es ja nur für ca 1 Jahr sein sollte .
Ich melde ja nicht um und 1 Jahr später wieder zurück .

Da war es denen auch egal das der Erstwohnsitz mein Eigentum war und die Wohnung in Erfstadt nur angemietet .

Nebenbei , bis die Ämter , z.B. das Amtsgericht die aktiuelle Anschrift verwenden , vergehen meist 8 - 10 Monate bis die das kapieren , das man umgezogen ist.
Also wenn du im letzten halben Jahr umgezogen bist , brauchst du dich nicht zu wundern , wenn man keine Wahlunterlagen für eine politische Wahl bekommt

Toni

( der letzteres schon 4 mal erlebt hat )

Moin,

ein nicht rechtlicher Tip, der mir in dem Fall mal sehr geholfen hat. Ich bin zur Meldestelle kurz vor Feierabend, und ich hab mich nicht nur viel zu spät gemeldet sondern wollte auch noch „nur“ einen zweiten Wohnsitz anmelden.

Das wollte die Sachbearbeiterin mir dann auch ausgiebig erklären inklusive Strafe. Ein kleiner Hinweis von mir, dass ich ihr auf keinen Fall ihren pünktlichen Feierabend verderben wolle, wirkte Wunder. Alles umgemeldet wie gewünscht und ohne Strafe.

Und immer schön freundlich bleiben.

Gruß

ALex

Hallo.
Es gibt ein Meldegesetz und darin stehen Fristen (ich kenne die Zeiten nicht auswendig). Du hast dagegen verstossen und musst zahlen, da kommst Du nicht drumrum. Deine Gegenargumente betr. Mietvertrag, den hast Du mit dem Vermieter gemacht und nicht mit der Meldestelle. Den Nachsendeauftrag hast Du mit der Post gemacht und auch nicht mit der Meldestelle. In der EU kannst Du Dich natürlich frei bewegen aber in den EU-Ländern musst Du Dich auch anmelden, genau wie in Deutschland, auch wenn es dort nur ein Zweitwohnsitz ist.
Gruss Peter

Hallo,

In der EU
kannst Du Dich natürlich frei bewegen aber in den EU-Ländern
musst Du Dich auch anmelden, genau wie in Deutschland, auch
wenn es dort nur ein Zweitwohnsitz ist.

das stimmt so nicht. In Frankreich, Portugal oder Großbritannien gibt es kein dem deutschen vergleichbares Melderegister.

Gruß

osmodius

Hi,

In der EU
kannst Du Dich natürlich frei bewegen aber in den EU-Ländern
musst Du Dich auch anmelden, genau wie in Deutschland, auch
wenn es dort nur ein Zweitwohnsitz ist.

das stimmt so nicht. In Frankreich, Portugal oder
Großbritannien gibt es kein dem deutschen vergleichbares
Melderegister.

vielleicht kein vergleichbares, aber es ist auch in irgendeinerweise bei einem Amt die Anmeldung durchzuführen, wie sollte man sonst seine Freizügigkeitsbescheinigung vom jeweiligen Ausländeramt erhalten?!

Viel Gruß Tara

Hallo Tara,

ich kann das nicht für Frankreich, Portugal oder GB sagen aber in Irland z.B. KANN man sich gar nicht anmelden (selbst wenn man das als guter deutscher Bürger gerne möchte) - das weiß ich aus eigener Erfahrung. Selbst die deutsche Botschaft erkennt „domestic bills“ (Telefon, Strom etc) als Adressnachweis an, ein „Ausländeramt“ gibt es nicht und eine Freizügigkeitsbescheinigung habe ich nie gebraucht.

Bürokratisch sind die Iren auch aber mit Deutschland kann wohl kaum ein Land mithalten…

liebe Grüße,
Astrid