Hi
Das ist sehr wohl Ermessensache
Ich habe im Jahre 2006 40,- Euro OW bezahlt , weil ich mich nachweislich mehr an meinem Zweitwohnsitz aufgehalten habe .
Ich war in der Kreisverwaltung Gemeinde Diez mit Hauptwohnsitz gemeldet , machte eine Umschulung in Köln und hatte in der Zeit einen Zweitwohnsitz in Erftstadt.
wegen einer erste Hilfe Aktion bei einem Unfall fiel mein Autokennzeichen auf , das auf den Erstwohnsitz gemeldet war , obwohl ich den Ordnungsbehörden ale Erreichbarkeit die Anschrift in Erftstadt gab.
Da drehte man mir einen Strick draus .
man verlangte das KFZ auf den Wohnsitz in Erftstadt anzumelden und ich bekam eine OW von 40,- Euro , da man nachwies , das ich mich mehr in Erftstadt als am Erstwohnsitz aufhielt .
( die OW bezog sich auf die Fehlerhafte Wohnsitzanmeldung )
Das KFZ brachte ich wieder zurück zum Erstwohnsitz und kaufte dort in Köln einen anderen Wagen , da es ja nur für ca 1 Jahr sein sollte .
Ich melde ja nicht um und 1 Jahr später wieder zurück .
Da war es denen auch egal das der Erstwohnsitz mein Eigentum war und die Wohnung in Erfstadt nur angemietet .
Nebenbei , bis die Ämter , z.B. das Amtsgericht die aktiuelle Anschrift verwenden , vergehen meist 8 - 10 Monate bis die das kapieren , das man umgezogen ist.
Also wenn du im letzten halben Jahr umgezogen bist , brauchst du dich nicht zu wundern , wenn man keine Wahlunterlagen für eine politische Wahl bekommt
Toni
( der letzteres schon 4 mal erlebt hat )