Ummeldung zu einem ALG2 Empfänger

Hallo. Kann man sich polizeilich ummelden zu einem ALG2 Empfänger, ohne das derjenige Einbußen macht?
Ich möchte mich zu einer Bekannten ummelden, aber dort nicht wohnen, nur das ich polizeilich gemeldet bin. Gehe arbeiten, wohne aber bei meiner Freundin, die leider noch verheiratet ist und somit eine Ummeldung dorthin z.Zt. nicht möglich ist.
Eine gute Bekannte von mir, hat sich angeboten mich bei ihr polizeilich anzumelden. Leider ist sie ALG2 Empfängerin.
Bin noch bei einem Kumpel angemeldet, der seine Wohnung aber jetzt aufgeben will.
Wie arbeitet das Einwohnermeldeamt mit dem Jobcenter zusammen? Würde es denn rauskommen?
Danke.

hallo conny,

ich weiß nicht wie das bei euch ist aber hier Arbeiten sie nicht zusammen, ich würde sagen, macht es ohne Polizei weil schlafende Hunde weckt man nicht!! Es ist ja nicht für immer! und sonst kann sie immer noch ein Untermietvertrag machen dann müss das Amt weiter zahlen ihr lebt ja nicht zusammen und habt bestimmt getrennte Betten!! liebe grüße

Hallo,

mir ist bekannt, dass viele Job-Center dirkten Zugriff auf die Datenbank des Einwohnermeldeamtes haben um so einen Sozialleistungsmißbrauch aufdecken zu können.
Es wäre ratsam, wenn Du gemeinsam mit Deiner Freundin zum Job-Center (dort wo sie das AlG II erhält) vorsprecht und euch dort beraten lasst. Wenn das Job-Center aus irgendwelchen Verdachtsmomenten heraus eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt macht und raus bekommt, dass Du dort gemeldet bist, kann Deine Freundin richtig Ärger bekommen - bis hin zur Rückforderung der gesamten Leistung-, egal ob Du jemals tatsächlich dort gewohnt hast. Also klärt das im Vorfeld sauber ab. Falls Du noch weitere Fragen hast, kontaktier mich einfach.
Liebe Grüße

hahahaha du bist ja lustig, willst dir tipps holen, wie du den staat bescheissen kannst…respekt süsse

Hallo Conny,
Ich gehe davon aus dass ein Zimmer zur Verfügung steht.
Als erstes sollte sich Deine Bekannte vom Vermieter eine Genehmigung zur Untervermietung holen. Sie muß dann die Mieteinnahmen der Arge melden! Ein kleines Zimmer reicht aus, damit die Miete nicht zu hoch ist.
Ein Untermietvertrag sollte vorher geschlossen werden.
Dann werden die verschiedenen Personen nicht als Haushaltsgemeinschaft gesehen, mit weitreichenden Folgen für die Sozialleistungsansprüche.
Deine Bekannte könnte sonst Probleme mit der Arge bekommen.

Gruß
Wuddel

Hallo Conny,

alles, was nicht der Wahrheit entspricht kann raus kommen.

Gruß, DC

da hab ich absolut keine Ahnung, besser ist vermutlich Ehrlichkeit, sonst drohen Nachzahlungen

Hallo

Die Meldegesetze der Bundesländer unterscheiden sich zwar teilweise, aber mWn gilt nachwievor überall, dass man seinen 1.Wohnsitz dort anmelden muss, wo man seinen Lebensmittelpunkt hat. Mutwillige Falschmeldung ist ein Verstoß gegen die allgemeine Meldepflicht und eine Ordnungswidrigkeit - und die kann dich (je nach Bundesland) richtig Geld kosten.

Da es sich bei einer Wohnsitz- Anmeldung eindeutig nicht mehr nur um „Besuch“ handelt, ist die Mieterin verpflichtet, ihren Vermieter darüber zu informieren bzw. seine Zustimmung einzuholen. Ansonsten verstößt sie gegen ihre mieterlichen Pflichten (-> könnte für sie u.U. kündigungsrelevant werden ).
Sollte sie den Vermieter nicht informieren: Kommunal ist das im Detail teilweise unterschiedlich gehandhabt, aber es besteht zumindest durchaus die Möglichkeit, dass auch dort im Wohnort der Bekannten gewisse Gebühren (z.B. Müllentsorgung) nicht allein von der Anzahl der Wohnungen bzw. der Miethöhe abhängig gemacht werden, sondern von der Anzahl der dort wohnsitzgemeldeten Personen. Dann erhält ihr Vermieter von der Kommune automatisch eine Mitteilung darüber, dass für sein Haus/ seine Wohnung jetzt höhere (Müll- o.a.) Gebühren anfallen aufgrund der erhöhten Bewohnerzahl.
Das wird seinerseits dann höchstwahrscheinlich zu Nachfragen führen (siehe oben - Mitteilungspflichten der Mieterin)… und selbst wenn er mit der Anmeldung einer weiteren Person in ihrer Wohnung einverstanden sein sollte, dürfte es (erhöhende) Auswirkungen auf die monatlichen Nebenkostenvorauszahlungen haben. Die wiederum müssen dem ALG2-Träger mitgeteilt bzw. dort beantragt werden. Spätestens da käme deine Bekannte in Schwierigkeiten: Falls z.B. ihre Wohnung durch die NK-Erhöhung für sie als Einzelperson nach den örtlichen Jobcenter- Kriterien „unangemessen“ teuer wird, erhält sie u.U. eine Aufforderung zur Kostensenkung / Umzug.
Wird die Kostenerhöhung vom Vermieter mit „1 weitere Person“ begründet, kann sich deine Bekannte darauf einstellen, dass sie ruckzuck nur noch die halben Unterkunftskosten bewilligt und ausgezahlt bekommt (da die andere Hälfte ja von ihrem gemeldeten Mitbewohner zu zahlen ist )… und dass das Jobcenter auch sofort nachforschen wird, ob bei euch „nur“ eine Wohngemeinschaft vorliegt (= halbe/halbe Mietübernahme) , oder ob evtl. zwischen Euch eine Bedarfsgemeinschaft vorliegt (d.h. ob du über deine Miethälfte hinaus auch finanziell für sie einstehst und mit deinem Einkommen ihre Bedarfe mitversorgen kannst usw.)
Selbst wenn du dich gar nicht dort aufhältst (und somit keine NK verbrauchst/ erhöhst ): Sie muss die jährliche Nebenkostenabrechnung beim Jobcenter vorlegen - und wenn daraus hervorgeht, dass der Vermieter auf Basis von ZWEI wohnhaften Personen berechnet hat, kommt sie in arge Schwierigkeiten mit dem Jobcenter, da sie ihnen die zweite Person nicht mitgeteilt hat.
Ansonsten reicht schon dein zusätzliches Namensschild am Briefkasten, um den Vermieter oder die Nachbarn (und dann auch das Jobcenter) auf den Plan zu rufen. Da reicht schon ein anonymer Anruf beim JC … und eine Melderegisterauskunft ist schnell eingeholt.

Insofern… wenn die Bekannte es von sich aus angeboten hat, dann ist sie - nichts für ungut - entweder recht naiv oder einfach noch recht unerfahren, was das Jobcenter und die Gesetze angeht. Ein Bekannter, der es gut mit ihr meint, wird ihr „Angebot“ hoffentlich nicht in Anspruch nehmen und zumindest soviel Anstand haben, sie als Dritte nicht in die Mauscheleien von sich und seiner Freundin mit hineinzuziehen :wink:

LG

Wenn du dich ummeldest, zu einem Wohnort, an dem du nicht wohnst, dann ist das eine Scheinmeldung die Strafbar ist!

Zu dem müsste der ALG II Empfänger sich im Zweifel erklären und eine neue Überprüfung wäre fällig.

Das Bürgeramt, arbeitet mit dem JobCenter nicht unmittelbar zusammen. Aber der ALG II Empfänger ist verpflichtet, dies anzugeben. Tut er dies nicht, ist das ebenso Strafbar, wie die Scheinmeldung an sich. Zu dem würde der ALG II Empfänger sich ebenso Strafbar machen, durch den Tatbestand, dass er wissentlich Scheinmeldungen unterstützt.

Lieber Finger weg davon. :confused:

Viele Grüße und viel Erfolg