Hallo,
muss ich mich im Falle des Umzuges eigentlich im neuen Ort anmelden und im alten ab oder reicht Ersteres ?
Wie verhält es sich mit dem Finanzamt ?
Zugegeben ich bin etwas unerfahren im umziehen, wechsle den Landkreis und ziehe aus Eigenheim in Mietwohnungm, naja und möcht nichts falschmachen.
viele Grüsse
Doro
muss ich mich im Falle des Umzuges eigentlich im neuen Ort
anmelden und im alten ab oder reicht Ersteres ?
Soviel ich weiß, reicht das Anmelden im neuen Ort. Früher musste man sich im alten auch abmelden.
Wie verhält es sich mit dem Finanzamt ?
Da brauchst du nichts zu machen. Die Lohnsteuerkarte wird von der Stadt ausgestellt, wo du gemeldet bist. Du musst dann nur die nächste Steuererklärung an das jetzt zuständige Finanzamt (des neuen Wohnortes) schicken. Auf dem Formular ist ein Feld, in das du das bisher zuständige FA eintragen musst. Die fordern dann wahrscheinlich deine Unterlagen dort an, falls sie sie brauchen.
Gruß
Nelly
Hallo Nelly,
die Lohnsteuerkarte wird von der Stadtverwaltung oder Gemeinde ausgestellt, wo man am 20.09. des Vorjahres mit Hauptwohnung gemeldet war. z.B. Umzug am 20.10.04 von A nach B, so wird die Lohnsteuerkarte für 2005 noch von A ausgestellt. B ist dann erst für 2006 zuständig.
Die Lohnsteuerkarte wird von der Stadt ausgestellt, wo du
gemeldet bist.
Gruß
Nelly
Hi sid1,
die Lohnsteuerkarte wird von der Stadtverwaltung oder Gemeinde
ausgestellt, wo man am 20.09. des Vorjahres mit Hauptwohnung
gemeldet war. z.B. Umzug am 20.10.04 von A nach B, so wird die
Lohnsteuerkarte für 2005 noch von A ausgestellt. B ist dann
erst für 2006 zuständig.
das stimmt so nicht ganz. In §39 Abs. 2 EStG heißt es:
Für die Ausstellung der Lohnsteuerkarte ist die Gemeinte örtlich zuständig, in deren Bezirk der Arbeitnehmer am 20. September des dem Kalenderjahr, für das die Lohnsteuerkarte gilt, vorangehenden Jahres oder erstmals nach diesem Stichtag seine Hauptwohnung … hatte.
Wer also nach dem 20.9. umzieht, bekommt von der neuen Gemeinde die Lohnsteuerkarte ausgestellt. Und auf vielen Anmeldeformularen ist inzwischen irgendwo ein Feld, in dass man ein Kreuzchen macht, wenn man von der neuen Gemeinde ne Lohnsteuerkarte will/braucht.
Viele Grüße
Merlinchen
Hallo Merlinchen,
ich bin Mitarbeiter in einem Einwohneramt und dies schon seit 8 Jahren.
Umzug nach dem 20.09.04 innerhalb von Deutschlands von A nach B, dann stellt die Gemeinde A noch die Karte für 2004 aus und Gemeinde B für 2005 aus. Ist so und nicht anders.
„erstmalige Hauptwohnung“ = Zuzug aus dem Ausland
dann ist die Gemeinde zuständig, wo man erstmalig seine Hauptwohnung anmeldet.
Mfg
Sid
Hi,
war man „ohne feste Wohnung“, dann stellt die Gemeinde die Karte, wo man am 20.09. des Vorjahres seinen „gewöhnlichen Aufenthalt“ hatte.
Gruß
Sid
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Sid,
entweder ich stehe auf dem Schlauch oder du widersprichst dir selber…
ich bin Mitarbeiter in einem Einwohneramt und dies schon seit
8 Jahren.
Ich hab meine Info dem Einkommenssteuergesetz in der aktuellen Ausgabe entnommen.
Umzug nach dem 20.09.04 innerhalb von Deutschlands von A nach
B, dann stellt die Gemeinde A noch die Karte für 2004 aus und
Gemeinde B für 2005 aus. Ist so und nicht anders.
In deiner ersten Antwort schreibst du aber was anderes…
Dem, was du in deiner Antwort auf mein Posting schreibst (siehe Zitat), stimme ich durchaus zu. Aber nicht dem, was in deiner ersten Antwort steht. Welche deiner Aussagen stimmt denn nun?
Viele Grüße
Merlinchen
Hallo Merlinchen,
seh dir meine Posting nochmal genau an, da steht genau das gleiche nur mit anderen Jahreszahlen.
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Posting:
die Lohnsteuerkarte wird von der Stadtverwaltung oder Gemeinde ausgestellt, wo man am 20.09. des Vorjahres mit Hauptwohnung gemeldet war. z.B. Umzug am 20.10.04 von A nach B, so wird die Lohnsteuerkarte für 2005 noch von A ausgestellt. B ist dann erst für 2006 zuständig.
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Posting:
Umzug nach dem 20.09.04 innerhalb von Deutschlands von A nach B, dann stellt die Gemeinde A noch die Karte für 2004 aus und Gemeinde B für 2005 aus.
Ich hab mir so gar nicht widersprochen, glaub mir!
Gruß
Sid
Hallo Doro,
nachdem Du zur Frage der Lohnsteuerkarte ausführlich Auskunft bekommen hast, noch zur Frage:
Wie verhält es sich mit dem Finanzamt ?
Lass Dich nicht dadurch verwirren, dass auf der Lohnsteuerkarte das für die ausstellende Gemeinde zuständige Finanzamt bezeichnet ist. Dieses ist ein häufiger Fehler, der zu Verzögerungen und im schlechtesten Fall auf dem Dienstweg verlorenen Steuererklärungen führt.
Für die Veranlagung zur ESt ist immer das aktuelle Wohnsitzfinanzamt zuständig. Wenn Du am neuen Wohnsitz die ESt-Erklärung vorlegst, geschieht dieses bei dem für diesen Wohnsitz zuständigen FA, unter Angabe (Mantelbogen S. 1 oben) des bisher veranlagenden FA. Unabhängig davon, dass in der LSt-Karte noch das früher zuständige FA ausgewiesen ist.
Schöne Grüße
MM