Ummeldungsproblem

Hallo ich weiss nicht ob sich wer damit auskennt, aber

mal angenommen man zieht um, meldet sich aber nicht um und bekommt aufgrund dessen nicht seine Steuerkarte.

Nun braucht man diese aber dringend und beantragt sie logischerweise dort, wo man noch denkt dass man gemeldet ist, bekommt aber nun die Info, DASS man dort nicht mehr gemeldet ist und aufgrund dessen auch keine Steuerkarte erhält. Wo bekomme ich nun diese Karte her und wie umgeht man möglichst großen Ärger.

Gruß und Danke vorab

Hi Michael,

sorry, bitte nochmal gaaanz laaangsam und blondinentauglich. Du bist also von A nach B umgezogen, hast Dich aber nicht in B angemeldet? Darum bekommst Du von B keine Steuerkarte. Soweit versteh ich das noch. Wobei man hierzu natürlich anmerken sollte, dass Du Dich - Steuerkarte hin oder her - beschleunigt in B anmelden musst. Es gibt da ein Ding, das Meldegesetz heisst und gegen das Du gerade verstösst. Gemeinden halten das mit der Ahndung (Strafgebühr, wenn Du Dich nicht rechtzeitig anmeldest etc.) durchaus unterschiedlich. Manche wollen nur ne glaubhafte Story hören, andere kassieren pro Tag Verspätung xx Euro…

Soweit ist mir alles klar, allerdings sollte in dieser Konstellation Gemeinde A immer noch denken, dass Du noch dort wohnst und Dir ne Steuerkarte geben. Und DAS passt nun nicht zu Deiner unteren Aussage:

[…]und beantragt sie
logischerweise dort, wo man noch denkt dass man gemeldet ist,
bekommt aber nun die Info, DASS man dort nicht mehr gemeldet
ist

Wo
bekomme ich nun diese Karte her und wie umgeht man möglichst
großen Ärger.

Wie auch immer: Du tust jetzt folgendes.
Du klärst mit Gemeinde A ab, seit wann und warum Du nimmer in A gemeldet bist - sprich wie die Jungs auf die Idee kommen, nicht mehr zuständig für Dich zu sein. Das kann durch einen Anruf dort oder durch intensives In-Dich-Gehen zu machen sein :wink:

Dann taperst Du zu Gemeinde B und erzählst, dass Du seit dem Abmeldedatum von A bei ihnen wohnst und tust kund, dass Du schröcklich dringend ne Steuerkarte brauchst.

Soweit ich weiss, braucht’s innerhalb Deutschlands keine Abmelung von Gemeinde A. Ist A oder B im Ausland, sieht das etwas anders aus, aber davon gehe ich ja mal nicht aus :smile:

*wink*

Petzi *blond*

Hi Petzi,

Erstmal danke für deine schnelle Antwort. Also du hast alles richtig verstanden. Der Witz dabei ist, ich weiss selber nicht, wie die darauf kommen, dass diese Person seit Tag X nicht mehr in A wohnt. Es wird jetzt aber noch alles viel verzwickter, weil es ja sonst zu einfach wäre. Einmal haben sie komischerweise schon die Steuerkarte nachgeschickt, und das war zur Verwunderung eben nach dem von Ihnen angegebenen Abmeldetermin. Jetzt, also das 2 te mal sträuben sie sich dagegen. Und um jetzt zum größten Problem zu kommen, diese besagte Person IST schon in B gemeldet. Also existiert eine Zeit, in der sie weder in A noch in B gemeldet war, ohne An- und Abmeldung, und keiner weis warum…
Wann wird man denn automatisch abgemeldet, oder wurde denn diese Person automatisch umgemeldet?

Problem verstanden? Was wäre denn nu, wenn diese Person diese doofe Steuerkarte nicht erhält?

Was ist generell das kleinere Übel?

Kennt sich da jemand aus?

Danke vorab

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Hi Michael,

besorge Dir eine Ersatzlohnsteuerkarte, die auch jeder, der z.B. seine Originallohnsteuerkarte verloren hat, beantragen kann.

Nun braucht man diese aber dringend und beantragt sie
logischerweise dort, wo man noch denkt dass man gemeldet ist,
bekommt aber nun die Info, DASS man dort nicht mehr gemeldet
ist

Maßgeblich ist dafür der Wohnsitz, wo Du am 20.09. im Vorjahr des betreffenden Jahres gewohnt hast.

Also z.B. Lohnsteuerkarte 2005 = Wohnsitz 20.09.2004

und aufgrund dessen auch keine Steuerkarte erhält. Wo
bekomme ich nun diese Karte her und wie umgeht man möglichst
großen Ärger.

Melde Dich umgehend mit neuem Wohnsitz beim zuständigen Einwohnermeldeamt an. Ggf. rückwirkend zum Abmeldedatum von Wohnsitz A. Mehr als ein Strafgeld für diese Ordnungswidrigkeit kann ja dabei kaum rauskommen.

Gruß,
Gerhard

Hi
die Abmeldung erfolgt wohl von Amts wegen.
Da dir ja einmal nachgeschickt wurde, wusste die Behörde, dass du nicht mehr dort wohnst und hat dich dann abgemeldet.
Wenn du so b… bist, dich nicht in der neuen Gemeinde anzumelden: dein Pech - freu dich schon mal aufs Bußgeldverfahren wg. Verstoß gegen das Meldegesetz.

  1. Das Abmeldedatum stimmt aber nicht mit dem nachschicken der ersten Karte überein.

  2. Ich bitte hier um Hilfe, Gesetzeslücken oder Ideen, wie man solche Sachen wie Bußgelder oder dergleichen in dieser Situation vermeiden oder minimieren kann, und nicht um dumme Sprüche wie deine.

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Hi Michael,

wo ist eigentlich dein Problem?

Melde dich so schnell als möglich dort wo du jetzt wohnst an, dann bekommst du auch die aktuelle Steuerkarte ohne Probleme zugeschickt.

Je schneller du dich jetzt anmeldest, um so geringer wird das Bußgeld. Umgehen wirst du das nicht können. Es sei denn das Amt ist kulant.

Gruß

Phoebe

Das Problem liegt darin, dass A sagt, ich BIN die letzte Zeit dort nicht gemeldet gewesen also ist B für mich zuständig und ich muss die Steuerkarte dort beantragen.

B sagt jedoch, ich WAR dort zu dem Zeitpunkt noch nicht gemeldet also ist A noch für mich verantwortlich und kriege von dort die Steuerkarte.

Die schieben sich also den schwarzen Peter (in dem Fall mich) hin und her.

So schwer zu verstehen?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Nochmal hallo Michael,

B sagt jedoch, ich WAR dort zu dem Zeitpunkt noch nicht
gemeldet

und damit haben sie doch auch recht, oder?

also ist A noch für mich verantwortlich und kriege
von dort die Steuerkarte.

Das ist doch ebenfalls aus Sicht von B richtig, denn die nehmen natürlich nicht an, dass Du Deiner Meldepflicht nicht nachkommst und gehen davon aus, dass Du von B „versorgt“ wirst. Und auch A sagt völlig zu Recht: „Der Kerl wohnte am Stichtag nicht bei uns, also simmer gar nicht mehr zuständig.“
Ich zitiere: So schwer zu verstehen?

Darum wird kein Weg dran vorbei führen, Dich sofort in B anzumelden, und dann von denen ne (eventuell Ersatz-) Steuerkarte zu beantragen. Alles andere hilft nicht. Und Konsequenzen? Klar, das gibt Ärger, wenn Du Dich erst ein Jahr (geschätzt) später anmeldest, aber da hilft wohl jetzt auch nix mehr. Und die Story von wegen „neuer Job, Umzug, Amt nicht gefunden“ glaubt man Dir auch vielleicht 4 bis 6 Wochen nach dem Einzug ;-D
Diese Konsequenzen werden auch nicht besser, wenn Du Dich jetzt noch ein Jahr mit einer Steuerkarte von A durchmogelst und nächstes Jahr um die gleiche Zeit vor dem gleichen Problem stehst.

*wink* und viel Erfolg, wird Dir schon keiner die Rübe runterreissen :wink:

Petzi

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Wenn es um die Steuerkarte für 2006 geht, melde dich einfach endlich bei B an und du bekommst von B die Steuerkarte für 2006 zugeschickt. So einfach, wenn man denn will.

Im Moment will B nicht, weil du dort anscheinend noch nicht gemeldet bist, richtig?

Gruß

Phoebe

Hallo,

die Steuerkarte für 2005 bekommst du von der Gemeinde wo du am 20.09.2004 mit Hauptwohnung gemeldet warst (vorausgesetzt du bist NICHT VERHEIRATET).

Sollte diese Gemeinde dich von amtswegen abgemeldet haben, kann die Gemeinde trotzdem noch eine Lohnsteuerkarte ausstellen, wenn du eine schriftliche Erklärung abgibst, dass du am 20.08.2004 in dieser Gemeinde wohnhaft warst, aber leider nicht gemeldet.

Für die Karte 2006 kommt dann wieder Stichtag 20.09.2005 zur Geltung.
Solltest du am 20.09.2005 in Gemeinde A gemeldet gewesen sein, dann ist Gemeinde A zuständig. Ist die Anmeldung vor dem 20.09.2005 bei Gemeinde B getätigt worden, ist Gemeinde B zuständig.

Wichtig ist dabei in diesem Moment nicht das Einzugsdatum, sondern die tatsächlichen Meldeverhältnisse. Denn man kann sich ja auch am 10.10.2005 rückwirkend zum 01.09.2005 bei Gemeinde B anmelden, dann ist immer noch Gemeinde A zuständig.

Solltest du also am 20.09.2005 in keiner Gemeinde gemeldet gewesen sein, dann bekommst du die Karte für 2006 von der Gemeinde wo du deinen gewöhnlichen Aufenthalt hattest (schriftliche Erklärung darüber abgeben).

Die Einwohnerämter in Bayern haben da so ein Merkblatt das jedes Jahr von der OFD (Oberfinanzdirektion) erstellt wird; das bekommt jeder Mitarbeiter des Einwohneramtes. Ob andere Bundesländer so was auch haben weiß ich nicht. Bitte doch mal deinen Sachbearbeiter um Nachlesung.

Gruß
Sid