Ummelgung Zulassungsstelle

Hallo,
hoffe jemand kann mir meine Frage beantworten.

Wie ist das, wenn man umzieht und vergisst sich bei der Zulassungsstelle umzumelden. Wo geht dann das Knöllchen hin?
Geht das zu der Adresse die man beim Einwohnermeldeamt umgeledet hat oder zu der alte die die Zulassungsstelle hat. Wenn die zu der alte Adresse geht die die Zulassungsstelle hat, kann man das irgendwie verhindern und da anrufen und bescheid sagen, das die doch das Knöllchen bitte an die neue Adresse schicken sollen?

Mit freundlichen Grüßen Emma

Moin,

Wie ist das, wenn man umzieht und vergisst sich bei der
Zulassungsstelle umzumelden. Wo geht dann das Knöllchen hin?

Zu der Adresse die der Zulassungsstelle, bei der das Auto angemeldet ist, bekannt ist. Also die Adresse die in den Fahrzeugpapieren steht.
Wobei mir schleierhaft ist, wie man „vergessen“ kann das man immernoch die alten Kennzeichen am Auto hat.

Wenn die zu der alte Adresse geht die die Zulassungsstelle
hat, kann man das irgendwie verhindern und da anrufen und
bescheid sagen, das die doch das Knöllchen bitte an die neue
Adresse schicken sollen?

Da könnte ja im Prinzip jeder kommen :wink:
Man sollte zusehen dass man sein Auto schnellstmöglich ummeldet.
Ein Anruf bei der Zulassungsstelle kann sicher nicht schaden.

Gruss Jakob

Wobei mir schleierhaft ist, wie man „vergessen“ kann das man
immernoch die alten Kennzeichen am Auto hat.

Man könnte innerhalb des Zulassungsbezirks umziehen, denn da gibts kein neues Kennzeichen. :smile:

Man sollte zusehen dass man sein Auto schnellstmöglich
ummeldet.

Weil einem nämlich sonst gerne mal eine Strafe von 800 EUR angedroht wird.

Und wenn man denen dann seine neue Adresse gesagt hat, wird man gefragt: „Zahlen sie in Bar oder mit Karte?“

Ha!
-Efchen

Danke für die Antworten!
Ich meinte natürlich auch in einem Bezirk umziehen.
Aber Efchen was meinst du mit :

Und wenn man denen dann seine neue Adresse gesagt hat, wird
man gefragt: „Zahlen sie in Bar oder mit Karte?“

Funktioniert das denn das man den Strafzettel dann bezahlen kann oder gibt es Probleme?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Aber Efchen was meinst du mit :

Und wenn man denen dann seine neue Adresse gesagt hat, wird
man gefragt: „Zahlen sie in Bar oder mit Karte?“

Funktioniert das denn das man den Strafzettel dann bezahlen
kann oder gibt es Probleme?

Nein, ich woltle nur darauf hinweisen, dass man sich bei Umzug umgehend bei der Zulassungsstelle melden muss, um seine Adresse ändern zu lassen. Unterlässt man das, kann man hohe Strafen zahlen müssen. Wieviel Tage Zeit man hat, weiß ich nicht. Mir wurden nur mal diese 800 EUR angedroht, weil ich dem damals zuständigen Landratsamt meine neue Adresse mitgeteilt hatte (u.a. auch wegen was anderem).

Und das „zahlen Sie in Bar oder mit Karte“ bezog sich darauf, dass die Änderung des Fahrzeugscheins natürlich auch wieder Geld kostet; ich bin damals reingestiefelt und hab mich geärgert, dass ich für eine bloße Adressänderung persönlich kommen muss und habe dann festgestellt, dass die mir gleich einen neuen Schein ausstellten und ich für den bezahlen musste…alles Geldmacherei.

Gruß,
-Efchen

Hallo

ich bin damals reingestiefelt und hab mich
geärgert, dass ich für eine bloße Adressänderung persönlich
kommen muss und habe dann festgestellt, dass die mir gleich
einen neuen Schein ausstellten und ich für den bezahlen
musste…alles Geldmacherei.

Gruß,
-Efchen

mit Vollmacht, Fahrzeugschein und Ausweis kann das auch ne andere Person erledigen.

Gruss Sid

Moin,

Weil einem nämlich sonst gerne mal eine Strafe von 800 EUR
angedroht wird.

Da wollte Dich aber jemand veralbern oder einschüchtern :wink:
Der Spass kostet bestenfalls 15,-EUR, siehe BKat 180.

Gruss Jakob

Weil einem nämlich sonst gerne mal eine Strafe von 800 EUR
angedroht wird.

Da wollte Dich aber jemand veralbern oder einschüchtern :wink:
Der Spass kostet bestenfalls 15,-EUR, siehe BKat 180.

Ich habe damals von der Zulassungsstelle ein Schreiben bekommen, in dem steht, wenn ich nicht binnen xxx Tagen persönlich vorbeikomme, müsste ich mit einer Strafe von 800 EUR rechnen.

Moin,

Ich habe damals von der Zulassungsstelle ein Schreiben
bekommen, in dem steht, wenn ich nicht binnen xxx Tagen
persönlich vorbeikomme, müsste ich mit einer Strafe von 800
EUR rechnen.

Es ist nicht so dass ich Deinen Ausführungen keinen Glauben schenken möchte, aber das hört sich schon abenteuerlich an.
Ich selbst kenne einige Leute, die bei einer Kontrolle dadurch auffielen dass die Anschriften in Personalausweis und FZ-Schein nicht übereinstimmten.
Das gab ein Knöllchen über 15,-EUR mit der Aufforderung das Fahrzeug unverzüglich umzumelden.
War das bei Dir wirklich nur wegen nicht erfolgter Ummeldung?

Gruss Jakob

War das bei Dir wirklich nur wegen nicht erfolgter Ummeldung?

Ja. 800 EUR, wenn ich nicht persönlich zur Adressänderung vorbeikomme!

Das sind ja schon Methoden von einer bestimmten Einzugszentrale :wink:

Moin,

Ja. 800 EUR, wenn ich nicht persönlich zur Adressänderung
vorbeikomme!

Kurios, denn zur Ummeldung/Adressänderung kann auch jemand anderes mit Vollmacht erscheinen.

Das sind ja schon Methoden von einer bestimmten
Einzugszentrale :wink:

Aber es hat seine Wirkung ja scheinbar erzielt :wink:
Hätte mich aber ernsthaft interessiert, auf was sich die da berufen haben.

Gruss Jakob

Kurios, denn zur Ummeldung/Adressänderung kann auch jemand
anderes mit Vollmacht erscheinen.

Es ging ja nicht darum, dass ich selbst da persönlich erscheine, nur dass irgendjemand persönlich erscheint, und die Adressänderung nicht per Post erledigt werden kann.

Hätte mich aber ernsthaft interessiert, auf was sich die da
berufen haben.

Ich glaub nicht, dass ihc das Schreiben noch habe, das war Ende 2001.

Gruß,
-Efchen

Moin,

Es ging ja nicht darum, dass ich selbst da persönlich
erscheine, nur dass irgendjemand persönlich erscheint, und die
Adressänderung nicht per Post erledigt werden kann.

Ja, ok. Dann hatte ich das falsch verstanden.

Hätte mich aber ernsthaft interessiert, auf was sich die da
berufen haben.

Ich glaub nicht, dass ihc das Schreiben noch habe, das war
Ende 2001.

Und da wollten die, zukunftsorientiert wie die sind, schon Euro haben?
Da gabs doch noch die good old Deutschmark :wink:

Gruss Jakob

Ich glaub nicht, dass ihc das Schreiben noch habe, das war
Ende 2001.

Und da wollten die, zukunftsorientiert wie die sind, schon
Euro haben?
Da gabs doch noch die good old Deutschmark :wink:

Sei nicht so kleinkariert :wink:
Sonst erinnere ich Dich an die noch ausstehende Antwort bzgl. der Vorfahrtregelung abbiegendes Auto/Fußgänger an der Kreuzung, an der es nicht geradeaus geht :smiley:

Ich bin Ende 2001 umgezogen, wahrscheinlich fiel das Schreiben schon in 2002. Oder es waren sogar noch DM. Ist glaub ich auch nicht wirkich relevant :smile:

Gruß,
-Efchen

Moin,

Sei nicht so kleinkariert :wink:

Fiel mir nur auf :wink:

Sonst erinnere ich Dich an die noch ausstehende Antwort bzgl.
der Vorfahrtregelung abbiegendes Auto/Fußgänger an der
Kreuzung, an der es nicht geradeaus geht :smiley:

Die steht nicht mehr aus. Was ich dazu zu sagen hatte habe ich gesagt und auch, warum ich dazu nicht weiter äussern will.

Ich bin Ende 2001 umgezogen, wahrscheinlich fiel das Schreiben
schon in 2002. Oder es waren sogar noch DM. Ist glaub ich auch
nicht wirkich relevant :smile:

Da hast Du natürlich recht.
Auf den Fahrzeugscheinen war früher immer ein Hinweis, dass im Falle eines Falles eine „empfindliche“ Geldbusse verhängt werden kann.
Vielleicht finde ich ja in den VwV noch was.

Gruss Jakob