Umnutzung einer Garage wegen unbefahrbeikeit

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe vor einigen Jahren ein Grundstück in einem Erholungsgebiet erworben. Auf diesem Grundstück stand eine massive Laube 39,5 m². angrenzend an dieses Gebäude befindet sich eine Garage welche die gleichen Maße hat wie die Laube. Eigentlich sieht alles aus als währe es ein Gebäude. Zum Nachbar ist der Mindestabstand gegeben.
Nun habe ich ein Teilgrundstück inkl. der Garage erworben. Durch die Teilung und Verkauf dieses Teilgrundstücks ist seit dem die Garage nicht mehr als solche zu nutzen. Unwissend habe ich kurzer Hand das Garagentor entfernt und zugemauert, im inneren eine Trockenbauwand entfernt und die nun ehemalige Garage in der Mitte durch eine Massive Wand in 2 Wohnräume / Kinderzimmer aufgeteilt. Danach wurde noch das Dach komplett erneuert. ( Kein aufstocken oder Veränderungen in der Höhe. Nur neue Balken, Schalung und Dachrinnen ) Das Gebäude hat sich in seinen Grundrissen nicht verändert.

Nun habe ich durch einen Anwalt der Erbengemeinschaft erfahren das die Baubehörde von dieser Baumassnahme / Umnutzung erfahren hat, und ich sehe jetzt schon die tiefschwarzen Gewitterwolken die sich über mich zusammenbrauen. Was kann ich nun tun um das Schlimmste abzuwenden und eine Umnutzungsgenehmigung zu erhalten.
Kommen jetzt ev. Strafen oder schlimmeres auf mich zu?
Mir ist klar das Unwissenheit nicht vor Strafe schützt.
Ich war in der Annahme das ich bei einer Massiven Laube keine Genehmigungen benötige wenn ich die bestehenden Grundmaße nicht verändere. Ich weiß jetzt auch das dieser Irrglaube so ziemlich Naiv ist, aber bitte nicht darauf herumreiten. Ich bin für jede Qualifizierte Antwort wirklich dankbar… Mfg Thomas

Hallo,
Die werden Ihnen nicht gleich den Kopf abreißen.
Sie können sich aüßern, dass Sie aus der Not heraus und wegen Platzmangel kurzfristig zusätzliche Räume brauchten.
Das Sie an der Grundsubstanz nichts verändert haben, können die meiner Meinung nur eine Nutzungsänderung auferlegen, die sicherlich mit Kosten verbunden sein wird.
Bevor da nicht kommt, würde ich mir keine Gedanken machen.

beste Grüße
L. Betz

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Hallo Thomas Witkowski,
was Sie gemacht haben ist halb so schlimm. Gehen Sie in die Offensive und vereinbaren Sie einen Termin beim Bauamt. Wenn Sie dort freundlich auftreten, wird man Ihnen freundlich antworten.
Wenn Sie einen Architekten kennen, nehmen Sie diesen als Untersützung mit zum Bauamt. Sie werden sehen, es gibt für alles eine vernünftige Lösung.
Gruß aus Hagen in Westfalen
Dipl.-Ing. Werner Kahlki
Architekt und Beratender Bauingenieur

Guten Tag,

zur Bebaubarkeit des Grundstückes erkundigen Sie
sich am besten bei der örtlichen Baubehörde, diese
gibt Ihnen Auskunft über die zulässige Bebauung des
Grundstückes. Es muß wahrscheinlich eine Nutzungsänderung
oder eine Baugenehmigung beantragft werden.

Mit freundlichen Grüßen

Hubert Wand