Hi,
Angenommen in einem Betrieb wird umorganisiert und von 2-Schichten auf 3-Schichten umgestellt.
Außerdem sollen (mit Zustimmung des Betriebsrates) Überstunden angeordnet werden können.
Können/ dürfen schwerbehinderte und gleichgestellte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen 3 Schichten (Nachtschicht) verweigern?
Bei den Überstunden habe ich folgendes gefunden:
Nach § 46 SchwbG kann der Schwerbehinderte „Mehrarbeit“ verweigern, worunter auch die Ableistung von Überstunden zu verstehen ist.
Trifft dies so zu?
Viele Grüße
Nick Hauser
Können/ dürfen schwerbehinderte und gleichgestellte
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen 3 Schichten (Nachtschicht)
verweigern?
Nick, es kommt drauf an, was zur Arbeitszeit vertraglich geregelt ist. Mit der Behinderung hat das nichts zu tun.
Bei den Überstunden habe ich folgendes gefunden:
Nach § 46 SchwbG kann der Schwerbehinderte „Mehrarbeit“
verweigern, worunter auch die Ableistung von Überstunden zu
verstehen ist.
Trifft dies so zu?
Das SchwbG ist schon 2001 in das SGB IX integriert worden, aber dort gibt es auch einen § dazu http://www.bmgs.bund.de/download/gesetze_web/SGB09/s…
MfG