Hallo!
unser Haus wird mit einer zentralen Hackschnitzelheizung
beheizt und über einen Wärmemengenzähler abgerechnet.
Allerdings rechnet der Vermieter die Wärmemengeneinheiten in
Heizölliter um…
Die Umrechnung funktioniert, wenn man den Heizwert der Hackschnitzel kennt. Der Heizwert wird übrigens nicht in KW sondern in kWh pro irgendwas angegeben. Bei Heizöl ist die Angabe kein Problem. Bei bekannter Dichte ist es dabei auch egal, ob man den Heizwert in kWh pro Masse oder in kWh pro Volumen angibt, sofern man sagt, ob der Wert pro Liter oder pro kg zu verstehen ist.
Bei Hackschnitzel sieht es anders aus. Man hat keine konstante Dichte. Zudem ist der Heizwert von etlichen Parametern abhängig, u. a. von Restfeuchte, Holzart und Borkenanteil. Unabhängig von den genannten Parametern ist der Heizwert entscheidend von Lagerdauer und Schädlingsbefall abhängig. Manche riesige Volumina sind totgelagert und/oder von Schädlingen befallen. An Heizwert ist das dann fast nichts mehr. Läßt man das alles unberücksichtigt und guckt nur in irgendwelche Tabellen, kann der Fehler beliebig groß werden.
Ein weiteres Problem: In der Praxis kann man die Menge der verbrauchten Hackschnitzel nur nach Volumen bestimmen. Das Volumen bei Hackschnitzeln sagt aber herzlich wenig über den Heizwert. Allein an dieser Stelle sind mehrere 100% Fehler möglich.
… und berechnet den Heizölpreis, obwohl er die
Hackschnitzel selber produziert
Was auch immer der Betreiber der Heizungsanlage zusammenrechnet, stimmen seine Berechnungsgrundlagen nicht, weil er gar keine hat. Selbst wenn der Betreiber den Heizwert des heute verfeuerten Hackschnitzelvolumens genau bestimmt (über die Möglichkeit wird er nicht verfügen), erlaubt das Ergebnis keinen Rückschluß auf den Heizwert der Hackschnitzel bei einem anderen Füllstand des Silos … oder bei anderer Luftfeuchtigkeit … oder wenn mal eine Schicht Birke statt Buche oder Fichte statt irgendeines anderen Holzes im Silo liegt.
Selbst wenn der Betreiber den Heizwert der verfeuerten Hackschnitzel genau kennte, bleibt fraglich, ob er zur Berechnung der Heizkosten die Kosten des Äquivalents in Heizöl ansetzen darf. An dieser Stelle käme es darauf an, was im Mietvertrag steht.
Das Ganze riecht nach einem bauernschlauen Betreiber, der zwar keine Ahnung hat, was er treibt, aber durchaus merkt, daß er gut zurecht kommt. Dabei ist es zwar i. d. R. kein Problem, solchen Leuten nachzuweisen, daß sie Unfug treiben, aber die Auseinandersetzung wird vorhersehbar wenig Spaß machen.
Gruß
Wolfgang