Umrüstung auf EURO 2

hi,

Renault 19, schadstoffarm E2, G-KAt,
was steuerrechtlich wohl EURO1 bedeutet.

DIe Umrüstung auf EURO 2 soll wohl so zw. 160 - 210 euro kosten…
die Werkstätten sagen mir, dass ja eine ASU -Messung nötig wäre.

Finanzamt und vor allem die Zulassungsstelle sagen aber, dass lediglich das Steueränderungsformular von der Werkstatt vorgelegt werden muss.
Und die Betriebserlaubis vom K-Bundes-Amt…und Schein und Brief,

da bleibt die Frage, ob vieleicht in deisem Steueränderungsformular irgendwo die ASU gefordert wird ???

Wer - weiss -das !?!?!

Gruss
Frank

Die Werkstatt baut den Karren um, in Deinem Fall wohl per Kaltlaufregler, dann kommt der TÜV o. ä. und nimmt den Umbau ab, macht womöglich gleich noch die AU, stempelt die im Umbaukit enthaltenen Dokumente für die Zulassungsstelle ab; Damit gehst Du zur Zulassungsstelle und lässt Deinen Brief abändern.
Das wär´s dann; jedenfalls lief´s bei meinem Auto so.

STEFAN :!
Danke für die Info !!

Soweit weiss ich das schon,
WOBEI eben meines Wissens nach kein TÜV nötig ist, sondern ur die Bestätigung der Werkstatt - dies die AUskunft der Zulassungsstelle und DIE schrieben die Klasse ja schliesslich um.

Ich habe halt den Verdacht, dass die Werkstätten den Kunden verdummen und gerne ASU und evtl sogar TÜV verkaufen!!?

Deswegne wäre meine Hauptfrage, ob die ASU vielleicht in diesem Formular verlangt wird !!??

Gruss
F.

Moin, Frank,

hi,

Renault 19, schadstoffarm E2, G-KAt,
was steuerrechtlich wohl EURO1 bedeutet.

gleiche ausgangslage: W124 E200C, schlüsselnr. (00)14, d.h. schadstoffarm E2 =EURO1.
Beim kauf erhalten:

  1. „bescheinigung einer kraftfahrzeug-werkstatt“ + „steueränderungsantrag“, darin enthalten: änderung der schlüsselnummer in (00)25 zu EURO 2,keine bemerkung zu TÜV-abnahme und AU.
  2. Bescheinigung über durchgeführte AU, angabe eines grundes: nach einbau GAT steuersystem ABE…

DIe Umrüstung auf EURO 2 soll wohl so zw. 160 - 210 euro
kosten…

dazu kann ich nichts sagen, da ich das fahrzeug so gekauft habe.

die Werkstätten sagen mir, dass ja eine ASU -Messung nötig
wäre.

Finanzamt und vor allem die Zulassungsstelle sagen aber, dass
lediglich das Steueränderungsformular von der Werkstatt
vorgelegt werden muss.
Und die Betriebserlaubis vom K-Bundes-Amt…und Schein und
Brief,

so hatte ich das bei der ummeldung auch gemacht. und nun wird es lustig: ich hab wieder nur EURO 1 eingetragen bekommen und werde diese woche dagegen vorgehen.

da bleibt die Frage, ob vieleicht in deisem
Steueränderungsformular irgendwo die ASU gefordert wird ???

Wer - weiss -das !?!?!

Gruss
Frank

ebenso
uwe

Hi Uwe,


  1. Bescheinigung über durchgeführte AU, angabe eines grundes: nach einbau GAT steuersystem ABE…

dieser Satz verwirrt mich,
hört sich an, als ob der verkäufer also auch wegen der umrüstung ne AU gemacht hätte ?
der grund könnte aber laienhaftes wissen des eigentümers gewesen sein und ne „betrügerische“ werkstatt !?

dein 1.satz mit der steueränderungserklärung deutet ja eher drauf hin, das man die AU nicht braucht !?

gruss
F

Hallo Frank,

ohne es zu wissen behaupte ich jetzt mal: Eine AU (ASU gibt es schon seit Jahrzehnten nicht mehr!) nach dem Einbau eines Kaltlaufreglers ist Blödsinn!

Der Name „Kaltlaufregler“ sagt ja schon, dass der dazu da ist, bei kaltem Motor die Schadstoffe zu reduzieren.
Ich kann mir nicht vorstellen, welche Funktion das Teil haben könnte, wenn der Motor erst mal warm ist. Eine AU wird aber ausschließlich bei warmen Motor gemacht.

Also: KLR einbauen lassen, und mit den dazugehörigen Papieren zur Zulassungsstelle gehen und das Ding eintragen lassen.

Beste Grüße
Guido

hi Guido,

du könntest Recht haben,
denn eine Werkstatt sagte mir heute, dass der KLR ja bei den Abgasen ja keine Änderung bringt, was soll ich also messen ?

gruss
F

Immer noch moin, Frank,

Hi Uwe,


  1. Bescheinigung über durchgeführte AU, angabe eines grundes:
    nach einbau GAT steuersystem ABE…

dieser Satz verwirrt mich,
hört sich an, als ob der verkäufer also auch wegen der
umrüstung ne AU gemacht hätte ?
der grund könnte aber laienhaftes wissen des eigentümers
gewesen sein und ne „betrügerische“ werkstatt !?

zur erklärung: es war die vor-vorbesitzerin, damals wurde ein neuer „brief“ ausgestellt. den damaligen „schein“ - und nur dort wird die schlüsselnummer eingetragen - gibt’s nicht mehr. ich vermute, das ergab auch meine diskussion mit der zulassungsVAng., der fehler könnte in der fehlbeurteilung der bezeichnung „E2“ liegen, die fälschlich als EURO 2 interpretiert wurde,vielleicht habe ich auch nicht genügend auf der schlüsselzahl bestanden. das wird sich, hoffe ich, morgen erweisen.

dein 1.satz mit der steueränderungserklärung deutet ja eher
drauf hin, das man die AU nicht braucht !?

so sehe ich das auch. aber ich kann dir leider keine begründung dafür angeben.
auf jeden fall werde ich aber morgen genaueres sagen können und melde mich dann noch mal.

gruss
F

ebenfalls
uwe

Hallo Frank,

wir habe erst vor 2 Monaten den R19 meiner Frau auf EURO 3 umgeruestet. Ich habe einen neuen KAT eingebaut, die Werkstatt hat den Umbau in einem Formblatt, das dem KAT beilag bescheinigt und meine Frau ging zur Zulassungsstelle und hat den Brief aendern lassen.
Keine TUEV, ASU oder was auch immer… und ca 130EUR weniger Steuern pro Jahr.

Tschau
Peter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

du könntest Recht haben,
denn eine Werkstatt sagte mir heute, dass der KLR ja bei den
Abgasen ja keine Änderung bringt, was soll ich also messen ?

Eben. Allerdings bringt das Teil beim Kaltstart ne ganze Menge, sodass die Nachrüstung doch ihren Sinn hat. Die meisten Autofahrer machen ja auch jeden Tag mindestens 2 Kaltstarts.

Das ist auch der Unterschied zwischen Euro 1 und 2. Die Abgase während des Kaltstarts werden natürlich gemessen und spielen eine große Rolle, damit ein Fzg. überhaupt die Einstufung erhält. Es wird halt nur nicht jedes einzelne Fzg. nachgeprüft.

Beste Grüße
Guido

Moin Frank

  1. Bescheinigung über durchgeführte AU, angabe eines grundes:
    nach einbau GAT steuersystem ABE…

dieser Satz verwirrt mich,
hört sich an, als ob der verkäufer also auch wegen der
umrüstung ne AU gemacht hätte ? (…)

dein 1.satz mit der steueränderungserklärung deutet ja eher
drauf hin, das man die AU nicht braucht !?

gruss
F

ich hab’s erreicht, rückwirkend ab ummeldung ist EURO 2 eingetragen worden. wir haben uns in der diskussion darauf geeinigt, daß wir uns bei dem ummeldeverfahren in der bedeutung „E2“ geirrt haben und dementsprechend es bei der schlüsselnummer 14 blieb. übrigens war bei der diskussion über den AU-bericht Guidos argument enorm hilfreich, daher gibt’s gleich noch 'nen *!

nun zu der frage, ob eine AU vorgeschrieben ist: ich habe in der EINBAUSANLEITUNG die erklärung für eine AU gefunden: danach ist eine AU VOR dem einbau vom hersteller vorgeschrieben. Sinn der sache ist, die wirksamkeit und funktion von kat und lambda-sonde zu prüfen, um festzustellen, ob die abgaswerte im bisherigen zustand eingehalten werden. ist z.b. der kat am ende seiner garantierten lebensdauer, kann der kaltlaufregler u.u. die geforderten grenzwerte nicht mehr einhalten.

das ist es, was ich dir zu diesem thema sagen kann.

und noch eine erläuterung: da der umbau an meinem benz schon 2006 erfolgt war, hab ich wohl ein technisch veraltetes system erwischt. ein freund mit gleichem fahrzeugtyp hat nämlich den umbau erst jetzt vorgenommen und EURO 4 bekommen.

Soweit.
grüße
uwe

Hallo,

ich hab’s erreicht, rückwirkend ab ummeldung ist EURO 2
eingetragen worden.

Ab Ummeldung oder ab Einbaudatum des KLR? Oder war das gleichzeitig?

… übrigens war bei der diskussion über
den AU-bericht Guidos argument enorm hilfreich, daher gibt’s
gleich noch 'nen *!

Na, danke für die Blumen :wink:

danach ist eine AU VOR dem einbau vom hersteller
vorgeschrieben. Sinn der sache ist, die wirksamkeit und
funktion von kat und lambda-sonde zu prüfen, um festzustellen,
ob die abgaswerte im bisherigen zustand eingehalten werden.
ist z.b. der kat am ende seiner garantierten lebensdauer, kann
der kaltlaufregler u.u. die geforderten grenzwerte nicht mehr
einhalten.

OK, das gibt natürlich auch Sinn. Andererseits: Wenn Kat oder L-Sonde hinüber sind, wird das auch mit KLR bei der nächsten AU eh gemerkt.

Na dann: Viel Spaß mit dem jetzt auch offiziell etwas sauberem Auto
Guido

Hallo,

Ab Ummeldung oder ab Einbaudatum des KLR? Oder war das
gleichzeitig?

der einbau wurde 2006 von der vor-vorbesitzerin vorgenommen, die umschlüsselung habe ich erst jetzt anläßlich des eigentümerwechsels vorgenommen, bis dahin lief der benz zu den alten bedingungen.

Na, danke für die Blumen :wink:

bitte, es war wirklich eine hilfe!

Na dann: Viel Spaß mit dem jetzt auch offiziell etwas sauberem
Auto
Guido

vielen dank und gruß
uwe

Hi Uwe,

mmhh,

ein anderer Beitrag hier sagte ja, dass die AU nicht nötig war und dennoch die Umsxchreibung erfolgte.

Wobei ich die Argumentation mit dem Kat nachvollziehen kann.

Eine Werkstatt sagte auch, dass sie wegen des KLR nciht prüfen muss, aber sie will vorher überhaupt mal sehen, ob der KAt in Ordnung ist .

mmhh…

dh, am besten geh ich mal zur werkstatt und frage scheinheilig nach, ob es ohne AU ok ist.

DANKE Dir.!!!
Frank

Danke Guido,
also probier ich es mit ner werkstatt ohne AU, sofern der Preis stimmt.

übrigens: preisvergleich :

R 19
1,7 L
Bj 92
jetztige Schlüsselnummer 14
691

mir sagte man, KLR kostet 113 euro + MWST
zzgl. 1-13,5 Std lohn,
also sowas zwischen 180 - 220 euro.

??
angemessen,
Frank