Umsätze vor Antrag auf Überbrückungsgeld ?

Hallo Experten,

Ihr habt mir schon so oft geholfen…

Folgende Ausgangslage: Habe seit 1.3. ein Nebengewerbe angemeldet. Bin jetzt aber dem 1.6. arbeitslos gemeldet. Dann möchte ich auch den Antrag auf Überbrückungsgeld stellen. Zur Zeit befinde ich mich also eher in der Vorbereitsphase mit Lieferanten,Sortimenten und dem ganzen Klimbim.

Mein Frage: Darf ich jetzt schon Umsätze und somit auch Gewinne einfahren ? Wenn ja, welche Grenzen gibt es hier ? Wann bekomme ich Probleme mit dem Arbeitsamt ?

Würde gerne schon mal Langsam das Ding zum Laufen bringen, möchte mir aber nicht dadurch später Probleme bereiten.

Danke für jeden Tipp !

Tobias

Hallo Andre,

ich bereits ein Gewerbe angemeldet. Auch die Bedeutung von Ich-AG und Überbrückungsgeld ist mir soweit klar. Es geht nur darum, ob und wieviel Umsatz ich jetzt vor der Arbeitslosigkeit und vor Antrag auf Überbrückungsgeld machen darf, ohne später Probleme zu bekommen.

Gruß,

Tobias

Hallo Tobias,

hierzu lesen Sie bitte mal die Seite 10 des Gründerleitfadens des BMWA durch, mit dem Titel: „Ich-AG und andere Kleingründungen“, downzuloaden unter http://www.bebo-consulting.de/download_gruenderleitf…

Kurz zusammengefasst: Sie können neben dem Bezug von ALG oder ALHI ein Nebengewerbe betreiben, sofern es unter 15 Wochenstunden betrieben wird, behalten Sie den Anspruch auf ALG oder ALHI, wenn der Gewinn pro Monat größer als 165€ ist, dann wird der überschüssige Betrag auf ALG oder ALHI angerechnet.

MfG
BEBOUB

Hallo Tobias!

Zum Thema Nebenerwerb gab es ja schon eine Antwort.
Irgendwo in den Bedingungen zum ÜG stand aber IIRC, dass Du den Gewerbebetrieb nicht vor Antragstellung (oder war es Genehmigung?) aufnehmen darfst.
Eine besondere Situation ergibt sich nun bei Dir, da Du bereits ein Nebengewerbe betreibst. Inwieweit Du dann Deine Umsätze darüber laufen lassen kannst und ob Du unter diesen Umständen überhaupt Überbrückungsgeld bekommen kannst, solltest Du mit Deinem Berater bei der Dingsbumsagentur klären. Ich nehme an, der Gegenstand der Geschäftstätigkeit wird der gleiche sein?

Gruß
Arndt

Hallo,

Arbeitslosengeld würde ich ja erst ab 1.Juni bekommen. Die Frage ist aber, ob ich jetzt schon Umsätze machen darf. Also vor Arbeitslosengeld und VOR Antragsstellung.

Ich will nur nicht dass es nachher heisst: Das ist nicht zulässig gewesen. Antrag abgelehnt.

Reine Vorsicht !

Tobias

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