wie werden reihengeschäfte besteuert? sind die bewegten lieferungen steuerbar und die unbewegten lieferungen steuerpflichtig?? meine frage bezieht sich vor allem auf die besteuerung der lieferungen innerhalb von reihengeschäften im inland. wo steht, wie die umsatzbesteuerung von reihengeschäften abläuft? ist innerhalb eines reihengeschäftes die vorsteuer zu beachten?
Bevor ich mir die Finger wund schreibe empfehle ich mal das Stichwort „Reihengeschäft“ bei Wikipedia oder einfach bei einer Suchmaschine einzugeben.
Gruß
jörg
natürlich habe ich das schon gemacht, aber anscheind nicht richtig verstanden, welche lieferung steuerbar ist und welche nicht. und zur vorsteuer habe ich nichts gefunden. also ist das der grudfall, dass im inland alle beteiligten im reihengeschäft zum vorsteuerabzug berechtigt sind?
Versuchs mal mit Abschnitt 31a UStR , da sind sogar Beispiele dabei.
http://195.243.173.120/persoline/servlet/ContentResu…
Da du das System ja anscheinend verstehen willst…
Viel Spass!
Ich nehme mal an:
ein Dreieckgsgeschäft im Inland, also die vielen kleinen Online-shops O, von den ich mal annehme, dass die nur eine Einnahme-Überschußrechnung machen, weil deren Umsatz nicht astronomische Höhe erreicht und die nur Vermittler sind zwischen einem Hersteller H und einem Kunden K.
Ich dachte das geht dann so:
H liefert auf Anforderung von O an K
H schickt O eine Rechnung, die O bezahlt, die darin enthaltene MWST macht O als Vorsteuer geltend
O schickt K eine Rechnung, die dieser bezahlt, die darin enthaltene MWST wird von an O an das Finanzamt abgeführt.
Das die Ware nicht durch das Haus von O gegangen ist, bleibt unerheblich???
Was ist falsch?
Gruß Schwipp