Liebe Experten,
ich stieß eben im UstG auf die Formulierung „einen Umsatz ausführen“. Ist dies gleichbedeutend mit „Umsatz machen“? Dann würde ich § 14 II Nr. 2 S. 2 UstG so verstehen, dass, wenn ein Unternehmer einem Unternehmer etwas verkauft (oder eine Dienstleistung an einen Unternehmer erbringt), er zur Rechnungsstellung verpflichtet ist. Die Formulierung „Soweit er einen Umsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen oder an eine juristische Person ausführt“ ist aber erst mal geeignet, mich leicht stutzig werden zu lassen…
Danke + Gruß,
Levay