Umsatz- bzw Mehrwertsteuersatz 16% oder 7% ?

Ein freiberuflicher EB-Kameramann hat sich bisher von der Umsatzsteuer befreien lassen und alle Rechnungen ohne Umsatzsteuer gestellt, da als Kleinunternehmer seine Umsätze die bestehenden Grenzen nicht überschritten haben. (§19 Abs. 1 UstG )
Nun möchte er auf die Umsatzsteuerbefreiung verzichten und in den zukünftigen Rechnungen Umsatzsteuer von seinen Kunden verlangen. Er ist sich nicht ganz sicher ob für Ihn eventuell der ermässigte Steuersatz von 7 % anzuwenden ist, da bei seinen Arbeiten ja Urheberrechte entstehen bzw. seine Arbeit in gewisser Weise eine künstlerische Tätigkeit ist.

Hi !

Kurz:

bei Auftragsproduktionen 7%
bei eigenen Filmen, die anschließend überlassen werden 16%