Hallo,
worin liegen die Unterschiede zwischen folgenden Begriffen?
- Umsatz (was ist mit Umsatz gemeint? wenn ich einen Betrag als Umsatz nenne, ist dann die Steuer noch dabei?)
- Ertrag
- Erlös
- Gewinn mit VSt / ohne Vst (was ist damit gemeint?)
Hallo,
worin liegen die Unterschiede zwischen folgenden Begriffen?
Hallo,
worin liegen die Unterschiede zwischen folgenden Begriffen?
Gruß Alex
Hallo Alex,
danke schon mal, aber dieser Ertrag verwirrt mich.
Ich nehme doch mal an, da der Ertag, da er im GuV aufgelistet wird, ist bereits ohne Steuern, aber worin liegt da der unterschied zum Gewinn? Irgendwo hab ich da voll den Haken drin.
Grüße Kris
PS: was ist IMHO
Hallo,
- Umsatz (was ist mit Umsatz gemeint? wenn ich einen Betrag
als Umsatz nenne, ist dann die Steuer noch dabei?)- Ertrag
- Erlös
- Gewinn mit VSt / ohne Vst (was ist damit gemeint?)
mir würde eine Antwort leichter fallen, wenn ich wüßte, welches Grundwissen/welche Ausbildung (hast Du z.B. Ahnung von Kostenrechnung/Rechnungslegung?) ich bei Dir voraussetzen kann und wofür Du diese Informationen brauchst. Es hat nämlich keinen Sinn, wenn ich für die Erklärung Vokabeln verwende, die Dir auch nichts sagen oder mir durch zuviele Erklärungen zuviel Arbeit mache. Letzteres zu vermeiden ist natürlich mehr in meinem Interesse
Gruß,
Christian
Ertrag kann auch aus anderen als den Umsatzgeschäften kommen. z.B. aus dem verkauf eines Firmenfahrzeuges.
Erlöse sind aufgeteilt in Erlöse aus Umsätzen und anderen Erlösen.
(Bruttoverkaufspreis)
Gewinn ist das was nach allen Kosten auch den Produktunabhängigen insgesamt am JE übrigbleibt.
die Steuern werden natürlich immer ohne die MWST gerechnet, da diese nur eine Verwaltungsarbeit für da FA ist.
Betriebssteuern schmälern den Gewinn, aber nicht den Ertrag oder die Erlöse.
gruss
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Ertrag kann auch aus anderen als den Umsatzgeschäften kommen.
z.B. aus dem verkauf eines Firmenfahrzeuges.
Erlöse sind aufgeteilt in Erlöse aus Umsätzen und anderen
Erlösen.(Bruttoverkaufspreis)
Diese Sätze bringen mich schon viel weiter.
Danke
Ertrag kann auch aus anderen als den Umsatzgeschäften kommen.
z.B. aus dem verkauf eines Firmenfahrzeuges.
Erlöse sind aufgeteilt in Erlöse aus Umsätzen und anderen
Erlösen.(Bruttoverkaufspreis)Diese Sätze bringen mich schon viel weiter.
Und wenn Du die in einer Kostenrechnungsklausur so wiedergibst, wirst Du nach der Korrektur verstehen, warum ich Dir oben ein paar Fragen stellte. Denn je nachdem, wofür Du die Informationen brauchst, sind die weiterbringenden Sätze wenn nicht sogar falsch, dann zumindest irreführend.
Gruß,
Christian
Ertrag kann auch aus anderen als den Umsatzgeschäften kommen.
z.B. aus dem verkauf eines Firmenfahrzeuges.
Erlöse sind aufgeteilt in Erlöse aus Umsätzen und anderen
Erlösen.(Bruttoverkaufspreis)Diese Sätze bringen mich schon viel weiter.
Und wenn Du die in einer Kostenrechnungsklausur so
wiedergibst, wirst Du nach der Korrektur verstehen, warum ich
Dir oben ein paar Fragen stellte. Denn je nachdem, wofür Du
die Informationen brauchst, sind die weiterbringenden Sätze
wenn nicht sogar falsch, dann zumindest irreführend.
Hi Christian, sie sind der Fragestellung angemessen und bringen einen Unwissenden ungefähr auf den Weg.
Kann das so vereinbart sein.
denn bewußte Irreführung oder Falschdeklaration stand mir nicht im sinn.
Mir ist schon klar, daß in einer buchhaltung nach GAp Oder UPPS oder nach deutschem Recht oder nach der Sprache des Lohnbuchhalters diese Begriffe weit anders betrachten.
gruss
Hi,
Hi Christian, sie sind der Fragestellung angemessen
Deine Antwort ist zumindest der Informationsbereitschaft des Fragesteller angemessen
Mir ist schon klar, daß in einer buchhaltung nach GAp Oder
UPPS oder nach deutschem Recht oder nach der Sprache des
Lohnbuchhalters diese Begriffe weit anders betrachten.
Es nur so, daß man je nach Kontext unter Erlösen etwas anderes versteht, z.B. eben in der Kostenrechnug. Aber der Fragesteller muß schon selber wissen, was er will. Mehr als ein Angebot machen, kann ich auch nicht.
Gruß,
Christian
Hallo,
worin liegen die Unterschiede zwischen folgenden Begriffen?
- Umsatz (was ist mit Umsatz gemeint? wenn ich einen Betrag
als Umsatz nenne, ist dann die Steuer noch dabei?)
Als Umsatz wird im Umsatzsteuergesetz das Entgelt bezeichnet. Es ist der Netto-Betrag.
- Ertrag
Erträge sind Einnahmen, die nicht aus dem originären Geschäftsbetrieb herrühren, z.B. Zinsen
- Erlös
Erlöse sind Einnahmen, die mit dem eigentlichen Geschäftsbetrieb erreicht werden, z.B. Verkauf von Waren oder Leistungen.
- Gewinn mit VSt / ohne Vst (was ist damit gemeint?)
Das gibt es zumindest so nicht. Es gibt im angloamerikanischen in der Gliederung der GuV die Positionen
Gewinn vor/nach Steuern
dazwischen werden die Steuern auf das Einkommen und den Ertrag (Körperschafsteuer, Gewerbesteuer,…) abgezogen.
BARUL76
Erlöse, Erträge, Einnahmen, Einzahlungen
Als Umsatz wird im Umsatzsteuergesetz das Entgelt bezeichnet.
Es ist der Netto-Betrag.
Das Entgelt von oder für was?
- Ertrag
Erträge sind Einnahmen, die nicht aus dem originären
Geschäftsbetrieb herrühren, z.B. Zinsen
Dann ergeben also sich aus der Auflösung von Rückstellungen Einnahmen? Und Umsätze sind keine Erträge?
- Erlös
Erlöse sind Einnahmen, die mit dem eigentlichen
Geschäftsbetrieb erreicht werden, z.B. Verkauf von Waren oder
Leistungen.
Ich glaube, an der Stelle hätte sich mein ReWe-Prof. erschossen.
Gruß,
Christian,
auf der Suche nach einem Strick.
P.S.
Tut mir leid, wenn ich hier auf vermeintlichen Banalitäten rumreite, aber ich hab immer noch den Geist eines Wissensforums im Kopf.
Nochmal zu Erlös und Ertrag:
Erlös ist die Einnahme aus einem Verkauf (netto)
Wird Sie als solche dem lfd. Geschäftsjahr gänzlich zugeordnet,
so handelt es sich um einen Ertrag, der auf der Habenseite der
GUV erscheint.
2 unterschiedliche Beispiele:
1.Umsatzerlöse aus Warenverkäufen:
im lfd. Jahr als Ertrag gebucht: hier: Erlös=Ertrag
Der Erlös-Begriff bezieht sich auf eine Einnahme schlechthin,
Erträge sind dies nur, soweit sie dem lfd. Geschäftsjahr zu-
zuordnen sind.
im 2. Beispiel wird ein Teil des Erlöses zur Tilgung des
Aktivpostens Fuhrpark verwendet. Nur der übersteigende Teil
(Verkauf über Buchwert) wandert als Ertrag in die Erfolgsrechnung.
Gruß Berndt
Nochmal zu Erlös und Ertrag:
Erlös ist die Einnahme aus einem Verkauf (netto)
Auch hier kann ich wieder nur sagen, daß da einiges durcheinander ist. Erlös ist nicht zwangsläufig ein Ertrag und ein Ertrag ist nicht zwangsläufig ein Erlös, genauso wenig, wie ein Erlös zwangsläufig mit einem Verkauf zu tun hat.
Wird Sie als solche dem lfd. Geschäftsjahr gänzlich
zugeordnet,
so handelt es sich um einen Ertrag, der auf der Habenseite der
GUV erscheint.
Erlöse tauchen in der GuV-Rechnung nicht auf und Erlöse stammen aus einer anderen Begrifswelt als Erträge oder Umsatzerlöse.
- Verkaufserlöse eines Fahrzeuges: netto 6.000 Euro
nach Abzug des Restbuchwertes z.B. 4.000 Euro
Verbleibt ein (stpfl.) Ertrag von 2.000 Euro
(im Haben der GuV)
also hier: Erlös 6000, Ertrag aber nur 2000Der Erlös-Begriff bezieht sich auf eine Einnahme schlechthin,
Und ganz erst recht nicht sind Erlöse zwangsläufig Einnahmen oder umgekehrt.
Erträge sind dies nur, soweit sie dem lfd. Geschäftsjahr zu-
zuordnen sind.im 2. Beispiel wird ein Teil des Erlöses zur Tilgung des
Aktivpostens Fuhrpark verwendet.
Wie soll man denn einen Aktivposten tilgen? Getilgt werden nur Kredite und die stehen auf der Passivseite.
Gruß,
Christian
Einzahlungen, Einnahmen, Erträge und Erlöse
Hallo,
um mal ein bißchen mit dem Begriffschaos auszuräumen:
http://www.uni-siegen.de/~umwelt/content/download/kl…
Insbesondere Seite 9 und 13 sind hier von Bedeutung.
Umsatz ist im übrigen die wertmäßige Erfassung des Absatzes eines Unternehmens, allerdings nur soweit, wie der Absatz zum Geschäftszweck des Unternehmens gem. Angabe im Handelsregister gehört. Da hat so mancher eine Überraschung erlebt, der nach einer Umstrukturierung (Änderung der Geschäftstätigkeit, Verschmelzung etc.) keinen Umsatz aber erhebliche sonstige betriebliche Erträge ausweisen mußte, weil die Handelsregistereintragung (noch) nicht erfolgt war.
Daß Umsätze auch schon mal Umsatzerlöse genannt werden, ist ärgerlich, aber nicht die einzige Begriffsver(w)irrung im HGB. Dem Wesen nach ist ein Umsatz ein Ertrag und kein Erlös.
Gruß,
Christian