Umsatz gleich gewinn oder einnahmen?

eine ganz doofe frage:
ab 17500 euro umsatz im jahr muss man umsatzsteuer zahlen.
was heisst aber umsatz?gewinn oder einnahmen??

danke,
danni

Ich glaube, Du bist falsch informiert worden.
Umsatzsteuer zahlt man ab dem 1,- EUR, wenn man nicht beim FinAmt von der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG gebrauch macht.Dann mußt Du dich jedoch auch die nächsten 5 Jahre daran hhalten und kannst nicht zur normalen Besteuerung wechseln. Gleichzeitig bedeutet das auch, das Du keine USt in Rechnung stellen darfst und natürlich auch keine Vorsteuer ziehen darfst.

Gewinn ist übrigens vereinfacht ausgedrückt : alle Betriebseinnahmen minus alle Betriebsausgaben (ich unterstelle, das Du keine Bilanz erstellst sondern eine Einahme-Überschußrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG)

Ansonsten empfehle ich Dir einen Gang zum FinAmt. Die helfen wirklich, man mag es nicht glauben.
Gruß
Michael

Einnahmen owT
Warum glaubt mir denn keiner ? Hier steht wirklich nichts.

Hallo Michael,

erlaube bitte die kleine Ergänzung:

Umsatzsteuer zahlt man ab dem 1,- EUR, wenn man nicht beim
FinAmt von der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG
gebrauch macht.Dann mußt Du dich jedoch auch die nächsten 5
Jahre daran halten und kannst nicht zur normalen Besteuerung
wechseln.

(1) Das „wenn nicht“ klingt, als sei der Verzicht auf USt-Erhebung nach 19(1) UStG positiv zu erklären. Es ist aber umgekehrt, der Kleinunternehmer, der regelbesteuert werden will, muss dieses erklären.

(2) Die Bindungswirkung von fünf Jahren hat die Option zur Regelbesteuerung, nicht aber die Kleinunternehmerbesteuerung nach 19(1) UStG. Kleinunternehmer nach Neunzehneins UStG ist erstmal jeder, dessen Umsatz sich innerhalb der dort genannten Grenzen bewegt. Ein Kleinunternehmer nach 19(1) UStG kann jederzeit (mit Wirkung jeweils zu Beginn eines Kalenderjahres) bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung für das jeweilige Jahr den Verzicht auf die Anwendung von 19(1) UStG = „Option zur Regelbesteuerung“ erklären.

Dieses ist in allen Fällen von praktischer Bedeutung, wo ein Kleinunternehmer nicht für private Endverbraucher tätig ist, aber zu Beginn seiner Tätigkeit sich nicht mit den Finessen der USt behängen will. Der kann selbstverständlich auch im zweiten oder dritten Jahr seiner Tätigkeit mit der für ihn rentableren Regelbesteuerung anfangen.

Quelle: § 19 Abs 2 UStG.

Schöne Grüße

MM

Du hast natürlich recht. Liegt wahscheinlich noch am fehlenden Kaffee. 5 Jahre gelten natürlich nach der Regelbesteuerung.

Jedoch muß der Stpfl. sich sehrwohl vorher entscheiden, ob er die Regelbesteuerung oder die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt. Er muß dies auf dem Fragebogen zur Gewerbeanmeldung (der beim FA einzureichen ist) entsprechend entscheiden, damit das FA ein U-Signal setzen kann bzw. ggf. einen Überwachungskennbuchstaben setzen muß. Unabhängig vom Gesetz muß er also diese Entscheidung dem FA mitteilen, sonst läuft garnichts.

Gruß
Michael

Hallo nochmal,

Jedoch muß der Stpfl. sich sehrwohl vorher entscheiden, ob er
die Regelbesteuerung oder die Kleinunternehmerregelung in
Anspruch nimmt.

Dieses ist aus Praktikersicht natürlich richtig und es führt in jedem Fall zu Huddel, wenn ers nicht tut. Grundsätzlich wäre es aber möglich, dass sich einer undercover als Kleinunternehmer führen lässt, dann sogar die berühmte USt-Erklärung mit den zwei Zahlen reingibt, und drei Wochen später (vor Unanfechtbarkeit) daherkommt: Aprilapril, Regelbesteuerung. Was das für einen Sinn haben sollte, außer dass von vornherein keine besonders gute Stimmung zwischen dem StPfl und dem zuständigen Veranlagenden herrscht, sei dahingestellt.

Die Frage auf dem Eröffnungsfragebogen ist aus dem Negativen formuliert: „Auf … wird verzichtet“ Ja/Nein. Wer hier erstmal nein sagt, kann das Ja noch nachschieben, aber nicht umgekehrt. Wie im richtigen Leben auch.

Wenn ich mir allerdings vorstelle, was bei derlei Akrobatik technisch rauskommt und wieviel Gülle dann über die „blöden Beamten“ ausgekippt wird, die selbstverständlich vorher hätten riechen müssen, dass der Unentschiedene was ganz anderes sagt als er will, stimme ich Dir zu: Vorher und grundsätzlich entscheiden ist in jedem Fall der Weg, der besser funktioniert. Unter diesen Umständen darf man den lästigen Eröffnungsfragebogen nicht nur in diesem Punkt als hilfreiche Checkliste auffassen: „Hast Du Dir überlegt, was Du vorhast?“

Frohes Schaffen wünscht

MM