Hallo Katja,
die Regelung lautet wie folgt:
Kleinunternehmer nach §19 (1) UStG kann jeder sein, der im vergangenen Jahr einen Umsatz von 17.500,- EUR nicht überschritten hat und im aktuellen Jahr voraussichtlich einen Umsatz von 50.000,- EUR nicht überschreiten wird.
Trifft eine der beiden Bedingungen nicht mehr zu, wird man für das folgende bzw. aktuelle (50.000,- EUR Grenze) Jahr umsatzsteuerpflichtig.
Das bedeutet für Dich, mit einem Unsatz von 27.000,- EUR in diesem Jahr (dem Jahr der Existenzgründung) bist Du ab kommendem Jahr Umsatzsteuerpflichtig.
Für dieses Jahr fällt keine Umsatzsteuer an (also auch nicht rückwirkend).
Bitte lasse Dich hierzu von einem Steuerberater professionell beraten. Ich kann nur mein Basiswissen weitergeben.
Viele Grüße,
Mark