Umsatz im rumpfjahr einmalig überstiegen

hallo,

ich bin seit 1.4.2010 selbstständig als kleinunternehmer unterwegs. nun habe ich aber festgestellt das ich bis zum jahresende ein umsatz von ca. 27000 euro machen werde. nächstes jahr wird es nicht mehr wie 49000 das steht fest.
wie läuft das jetzt dann ?
weil es ist doch so das ich im rumpfjahr nur max. 17500 umsatz machen darf…
bitte dringend um antwort…
lg katja

ich nehme an du bist laut art.19 abs.4 steuerbefreit als kleinstunternehmer und willst deshalb wissen wie du dich verhalten sollst?da du aber eh eine steuererklärung machen musst und du vorher nie wissen kannst was du als seblstständiger erwirtschaften kannst werde die dir schon sagen was du nachzuzahlen hast ,ansonsten kiann ich dirnur nahelegen einen steuerberater zurate zuziehen

Hallo Katja,

die Regelung lautet wie folgt:

Kleinunternehmer nach §19 (1) UStG kann jeder sein, der im vergangenen Jahr einen Umsatz von 17.500,- EUR nicht überschritten hat und im aktuellen Jahr voraussichtlich einen Umsatz von 50.000,- EUR nicht überschreiten wird.

Trifft eine der beiden Bedingungen nicht mehr zu, wird man für das folgende bzw. aktuelle (50.000,- EUR Grenze) Jahr umsatzsteuerpflichtig.

Das bedeutet für Dich, mit einem Unsatz von 27.000,- EUR in diesem Jahr (dem Jahr der Existenzgründung) bist Du ab kommendem Jahr Umsatzsteuerpflichtig.

Für dieses Jahr fällt keine Umsatzsteuer an (also auch nicht rückwirkend).

Bitte lasse Dich hierzu von einem Steuerberater professionell beraten. Ich kann nur mein Basiswissen weitergeben.

Viele Grüße,
Mark

Hallo katjasophie2002,

das rumpfjahr bedeutet eingentlich, das wirtschaftjahr bei Neugründung.

Ich weiss jetzt nicht was es mit den 17.500,- € aufsicht hat.

Meines Erachtens schliesse ich hieraus, die Umsatzsteuer so niedrig wie eben möglich zuhalten. Dies beinhaltet desto höher der Gewinn um so mehr müssen sie Umsatzsteuer zahlen.

Hier könnten ihr steuerberater helfen, wenn er gut ist.

Mfg

Angela06

Hallo Katja,

bitte siehe Dir auch noch einmal folgendes Dokument an:

http://www.google.de/url?sa=t&source=web&cd=1&ved=0C…

Viele Grüße,
Mark

Hallo Katja,
die Frage ist zu ungenau, da weiß ich nicht was ich antworten soll.
Gruß Claus

Hallo,

schau mal hier:

http://www.traum-projekt.com/forum/122-steuer-and-bu…

Beispiel 3: (Gründungsjahr)
Geschätzter Gesamtumsatz 17.501 € oder mehr
Geschätzter Gesamtumsatz im zweiten Jahr: 50.000 € oder weniger

Ergebnis: Kleinunternehmerregelung im ersten Jahr ist NICHT möglich.

Mfg
Michelle

Guten Tag,

sorry weiss ich nicht.
Einen Steuerberater nachfragen!
al
Gruss,

Pasc

Sorry,
da bin ich zu lange raus.

Sie dürfen im Rumpfjahr auch Millionen unsetzten, ich gehe davon aus, daß Sie von der UST freigestellt sind. Das müssen Sie nun ändern, führen Sie ein klärendes Gespräch mit Ihrem Steuerberater oder aber dem FA
gruß maluzo

hallo,

Ich kann ihnen leider nicht weiterhelfen.

Gruß
monika61

Hallo Katja,

nach dem Überschreiten der 17.500,00 wird man im darauffolgenden Jahr umsatzsteuerpflichtig, also müßten sie ab 01.01.2011 ihre Rechnungen mit Umsatzsteuer schreiben und eine monatliche Umsatzsteuervoranmeldung abgeben und die Umsatzsteuer ans Finanzamt überweisen.
Am besten ist es aber, sich dafür einen Steuerberater zu suchen, der sich normalerweise damit richtig auskennt.
zum nachlesen:
http://www.akademie.de/existenzgruendung/arbeitslosi…

Viele Grüße,
C.

Hallo,
im Jahr der Geschäftsaufnahme ist alleine auf den voraussichtlichen Umsatz des laufenden Jahres abzustellen. Dabei ist die Grenze von 17.500 € maßgebend. diese darf voraussichtlich nicht überschritten werden (R 246(4)UStR).
Mit freundlichen Grüßen

Hallo,

zwei Möglichkeiten entweder sofort optieren (Würde sich lohnen wenn sie hohe Vorsteuer-Beträge in Rechnung gestellt bekommen haben).

ODer spätestens zum 01.01.2011 auf Regelbesteuerung umstellen.

Hallo Katja,

zuerst meinen Glückwunsch zu Deinem geschäftlichen Erfolg, mit dem Du ja anscheinend selbst nicht gerechnet hast.

Es gibt nach meine Kenntnissen keine Bestimmung, die einen Unternehmer in seinem Umsatz beschränkt !!!

Eventuell können hier öffentliche Fördermittel eine Rolle spielen, glaube ich aber nicht.

Für das Finanzamt spielt der Umsatz keine Rolle !!

Wenn Du einmal ein Urlaub ( Kurzurlaub ) im schönen Thüringer Wald machen möchtest, nutze meine Ferienwohnung:

www.haus-sabine-direkt.de

Alles Gute und weiterhin viel Erfolg

Stefan Seidel

ich bin seit 1.4.2010 selbstständig als kleinunternehmer
unterwegs. nun habe ich aber festgestellt das ich bis zum
jahresende ein umsatz von ca. 27000 euro machen werde.
nächstes jahr wird es nicht mehr wie 49000 das steht fest.
wie läuft das jetzt dann ?
weil es ist doch so das ich im rumpfjahr nur max. 17500 umsatz
machen darf…

Hallo Katja,

es kommt erst einmal darauf an, wie sich dein Umsatz zusammensetzt. Sind es alles steuerpflichtige Umsätze, dann wirst du um die Regelbesteuerung ab dem kommenden Jahr nicht herumkommen. Wenn aber in den Umsätzen auch steuerfreie Umsätze, wie für Heilbehandlungen, Lieferungen ins Ausland usw. enthalten sind, werden diese nicht in die 17.500-Euro-Grenze eingerechnet. Bei geringen Überschreitungen dieser Grenze und wenn im kommenden Jahr Umsätze von weniger als 50.000 Euro entstehen, kann das Finanzamt den Kleinunternehmer-Status weiterhin bewilligen. Da der angegebene Umsatz von 27.000 Euro aber die Grenze deutlich überschreitet, wird der Status mit Sicherheit aufgehoben. Ein paar zusätzliche Infos dazu gibt es auch unter http://www.gruenderlexikon.de/magazin/wann-muss-ich-…. Da die Rechtsprechung hier aber in der Vergangenheit hin und wieder Ausnahmen gemacht hat, solltest du auf jeden Fall mit dem Steuerberater oder dem Finanzamt in Kontakt treten und deine Situation dort noch einmal genau schildern.

Hallo Katja
Leider kann ich dir da garnicht weiterhelfen
es hat sich in der Zeit ganz viel verändert so das ich nichtmehr auf dem laufenden bin.
Sorry
LG Mausi123