Guten Tag,
ich bin Freiberufler und falle derzeit noch unter das Kleinunternehmergesetz. In den letzten Tagen habe ich mal meinen Umsatz für 2009 überschlagen und möchte nun einige offene Rechnungen erst im Januar stellen. Meine Fragen: Habe ich das Recht dazu? Welche Verjährungsfrist gilt für erbrachte Leistungen? Ist eine verspätete Rechnungsstellung für einen Auftraggeber ärgerlich oder mit hohem Aufwand verbunden?
Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.
lg
Klaus