Umsatz ins nächste Jahr schieben?

Guten Tag,

ich bin Freiberufler und falle derzeit noch unter das Kleinunternehmergesetz. In den letzten Tagen habe ich mal meinen Umsatz für 2009 überschlagen und möchte nun einige offene Rechnungen erst im Januar stellen. Meine Fragen: Habe ich das Recht dazu? Welche Verjährungsfrist gilt für erbrachte Leistungen? Ist eine verspätete Rechnungsstellung für einen Auftraggeber ärgerlich oder mit hohem Aufwand verbunden?

Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.

lg
Klaus

Lieber Klaus,

grundsätzlich kannst du natürlich die Rechnungen schreiben, wann Du möchtest. Eine Verjährungsfrist dem Kunden gegenüber dürfte meines Wissens nach nicht eintreten. Aber warum sollte ein Unternehmer eine Rechnung erst 5 Jahre später schreiben?

Hallo Schuhverkäufer,
Viele Dank für die schnelle Antwort.
liebe Grüße
Klaus

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