hi,
ein sportverein „S“ ist eingetragener verein (e.v.). wenn jetzt S ein Rechnung für eine erbrachte leistung stellt (z.b. werbebanner am spielfeldrand) muss auf der rechnung dann die umsatz- bzw. mehrwertsteuer ausgewiesen werden.
danke, alex
hi,
ein sportverein „S“ ist eingetragener verein (e.v.). wenn jetzt S ein Rechnung für eine erbrachte leistung stellt (z.b. werbebanner am spielfeldrand) muss auf der rechnung dann die umsatz- bzw. mehrwertsteuer ausgewiesen werden.
danke, alex
Kommt ua drauf an ob der Sportverein Kleinunternehmer ist oder nicht
nein. ist ein echter „e.V.“ ohne gewinnerzielungsabsicht. die einnahmen sollen lediglich zur finanzierung der vereinstätigkeiten dienen, nicht um gewinn zu machen.
Gewinnerzielungsabsicht hat aber mit der USt nix zu tun, das ist ein rein ertragstl Begriff.
Kleinunternehmer-wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
Hi !
Die Überlassung einer Bande für Zwecke der Werbung erfolgt bei einem e.V. im Rahmen eines „wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes“. Wenn mit dem gesamten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb des e.V. (dazu können auch Einnahmen aus Veranstaltungen, Überlassung des Platzes an Andere, …) ein Umsatz, sprich Einnahmen (nicht Gewinn) von mehr als jährlich € 17.500,00 erwirtschaftet werden, ist der Verein umsatzsteuerlich nicht mehr als Kleinunternehmer anzusehen. In diesem Fall wäre zwingend Umsatzsteuer auf der Rechnung auszuweisen.
Wenn diese Grenze nicht überschritten wird, ist der Verein in den allermeisten Fällen mit der Beibehaltung der Kleinunternehmer-Regelung besser beraten. Es darf dann keine Umsatzsteuer in der Rechnung ausgewiesen werden.
Mitgliedsbeiträge und Spenden werden übrigens nicht im Rahmen eines „wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes“ vereinnahmt. Sie sind daher in die Ermittlung, ob die Grenze von € 17.500,00 überschritten ist, nicht einzubeziehen.
BARUL76
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