Hallo, habe mich im Oktober selbstständig gemacht. War bis dahin angestellter gewesen!
Nun meine Frage, ich muß ja am Jahresende die Einkommensteuererklärung machen. D.h. bis 30.09. als nichtselbstständiger und die rest der zeit als selbstständiger. Habe ja auch von meinen FA eine neue Steuernr. für die ESt bekommen.
Wenn die monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen ausgefüllt, abgeben und gezahlt wurden, ist die USt. doch schon bezahlt.
Die jährliche USt.-Erklärung ist eine Zusammenfassung und korrigiert Kleinigkeiten.
Außerdem: Die vereinnahmte USteuer gehört nicht dem Unternehmen sondern dem FA.
Also gar nicht erst für Irgendwas verplanen!
Aber wie sieht es mit der Steuer-Nr. aus?? Habe ja vom FA nur
eine fürs Est bekommen!!!
Eine reicht für Beides. Zum Glück!
Auch Umsatzsteuerbefreite Kleinunternehmer schreiben rasch mal ihren Umsatz in eine USt.-Erklärung,
damit das FA weiß, ob sie auch nächstes Jahr noch Kleinunternehmer sein dürfen.