Servus,
das ist ein wichtiges Detail, das aus dem Sachverhalt nicht hervorgegangen ist.
Es stellt sich jetzt die Frage: Was genau erwirbt der Kunde durch die anteilige Bezahlung der Werkzeugkosten? Gehört ihm nachher irgendetwas? Wer trägt das Risiko, wenn das Werkzeug untergeht (sinnvoll hier höhere Gewalt annehmen, damit nicht irgendwelche Haftungsdinge mit hineinspielen)?
Wenn dem Kunden durch seine Zahlung keine Verfügungsmacht über das Werkzeug verschafft wird, handelt es sich nicht um eine Lieferung, sondern entweder um den Erwerb irgendeines Rechtes (müsste im Vertrag definiert sein) oder um eine unselbständige Nebenleistung zu der innergemeinschaftlichen Lieferung (Kunde erhält für alles, was er bezahlt, nur die Ware, und dass der Preis der Ware so gestaltet ist, dass er ein Element „Anteilige Werkzeugkosten“ enthält, ist dabei zweitrangig).
Im Fall der unselbständigen Nebenleistung ist das Entgelt für „anteilige Werkzeugkosten“ auch bloß ein Teil des Entgelts für die steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung.
Falls der Kunde durch die Kostenbeteiligung tatsächlich ein selbständig bewertbares Recht an irgendwas erwirbt (Probe: Würde ein anderer Geld für dieses Recht bezahlen?), geht es um eine sonstige Leistung, die nach ganz anderen Kriterien zu beurteilen ist. Hier wäre dann nach der Grundregel § 3a Abs 1 UStG der Ort der sonstigen Leistung D (= wo der leistende Unternehmer sein Unternehmen betreibt), die Leistung steuerbar und steuerpflichtig in D.
Je länger ich mir die Situation ausmale, desto weniger wahrscheinlich scheint es mir, dass die Beteiligung an den Werkzeugkosten überhaupt ein selbständiges, von der innergemeinschaftlichen Lieferung trennbares Geschäft ist. Es ist halt eine besondere Formulierung der Preisstaffel für das Produkt, das der Kunde erhält. Ließe sich auch anders formulieren, durch Definition einer Preisstaffel in Abhängigkeit von der Abnahmemenge.
Aber das wirst Du besser wissen, ob der Kunde mit z.B. „37% Spezialwerkzeug“ irgendwas anfangen kann, respektive ob er überhaupt in das Werk kommen kann und sagen „ich will jetzt bitteschön meine 37% Spezialwerkzeug auf diesen Pickup verladen haben, damit ich mitnehmen kann, was mir gehört…“
Schöne Grüße
MM