(Umsatz)Steuerpflicht bei Auslandseinkünften

Gewerbetreibender A im Bereich Messebau/Montagen mit Wohnsitz/ Betriebsstätte in D hat als Subunternehmer für niederländische Firma B in Belgien Montageleistungen erbracht. Folgende Fragen:

  1. Muß die erbrachte Leistung mit Umsatzsteuer von A in Rechnung gestellt werden, oder liegt die Umsazsteuerpflicht nach § 13b bei Firma B, oder ist die Leistung umsatzsteuerfrei?
  2. müssen die Einkünfte aus dieser Leistung in D versteuert werden oder unterliegen sie nach DBA nur dem Progressionsvorbehalt?
    Vielen Dank im Vorraus !

Servus,

Ort der Leistung ist in diesem Fall Belgien - § 3a Abs 2 Nr. 1 UStG.

Ob der Empfänger der Leistung die TVA schuldet, richtet sich also nach belgischem Recht, hier zum Nachlesen:

http://www.becompta.be/modules/wiwimod/page-CodeTva…

(bin heute abend bissel lahm druff, sonst tät ich Dir das fertig aufbereitet servieren)

Definitiv kann ich bestätigen: Die Leistung ist nicht umsatzsteuerfrei, und sie unterliegt auch nicht dem § 13b UStG, weil der Ort der Leistung nicht im Geltungsbereich des UStG liegt.

Das Besteuerungsrecht für die Einkünfte aus dieser Leistung liegt bei Deutschland, falls nicht in Belgien eine Betriebsstätte besteht. Eine Betriebsstätte besteht u.a. dann, wenn eine Baustelle mindestens neun Monate lang andauert.

Schöne Grüße

MM

Betriebsstätte
Hi,

Martin hat ja schon die umsatzsteuerliche Seite erledigt. Nun zur einkommensteuerlichen:

Zu prüfen ist nach dem Doppelbesteuerungsabkommen Belgien/Deutschland, ob eine Betriebsstätte für die Montageleistung vorliegt.

Liegt diese vor und wird der Gewinn in Belgien versteuert, ist dieser Gewinn in Deutschland steuerfrei mit Progressionsvorbehalt.

Liegt keine Betriebsstätte vor, ist der Gewinn ganz normal in Deutschland zu versteuern.

Schöne Grüße
C.