Hallo,
darf in der Einleitung eines Arbeitszeugnisses die Umsatzstärke und Personalstärke genannt werden?
Mein Ex-Arbeitgeber möchte dies nicht. Obwohl er verpflichtet ist jährlich in Bundesanzeiger seine Bilanz zu veröffentlichen. Passt doch irgendwie nicht zusammen, oder?
Danke für Antworten.
Ich frage mich, warum Du das im Zeugnis haben willst? Schließlich geht es um DEINE Beuurteilung, die sollte im Vordergrund stehen.
In der Regel steht in einem Arbeitszeugnis eine Kurzbeschreibung des Arbeitsgebers wo meist auch die Personalstärke steht.
hallo,
Das denke ich auch.
Ich dachte nur in die kurze Vorstellung des Unternehmes muss es rein.
Vielleicht auch um etwas Grösse zu demonstrieren, was sich sicher gut liest.
Kann auf diesen satz zu verzichten
Danke!!