Umsätze über Amazon korrekt buchhalterisch erfassen

Hallo zusammen,

stehe aktuell etwas auf dem Schlauch und hoffe hier auf Hilfe:

Wenn ein Unternehmen auf Amazon Waren verkauft, fallen 2 Geschäftsvorfälle an.

1.) Es entstehen Umsätze mit Umsatzsteuer
2.) Es werden die Umsätze von Amazon abzgl. der Provision auf das Bankkonto des Unternehmens überwiesen.

Mir schweben hier zwei Möglichkeiten im Kopf, wie das ganze buchalterisch zu erfassen ist.

(A) Amazon wird wie ein „Bankkonto“ behandelt. Buchungen wären dann:
1.) Forderungen an Erlöse + UST
und Amazonkonto an Forderungen
2.) Bank an Amazon und Gebühren an Amazon

(B) Es wird über ein Sammelkonto Forderungen an Amazon gelöst.
1.) Forderungen Amazon an Erlöse + UST
2.) Bank und Gebühren an Forderungen Amazon

Wie ist eure Meinung. Unterm Strich läuft beides auf das Gleiche hinaus. Was ist „besser“? Oder ist das egal?

Moin,

ich habe die gleiche Geschichte mit paypal. Ich buche folgendermaßen:

Das Paypalkonto habe ich als Geldtransitkonto eingerichtet.

Forderungen an Erlöse + USt.
Paypal und Gebühren an Forderungen
Bank an Paypal
Wenn du viele Kunden hast, die mit Paypal bezahlen, ist es sinnvoll, einmal in der Woche den kompletten Paypalbetrag zu überweisen. So kannst du die Gebühren gut rausrechnen.
Wenn die Kunden direkt aufs Bankkonto überweisen, dann als Splitbuchung, Bank und Gebühren an Forderungen bzw. Debitoren.

Data

Servus,

Egal ist das nicht - gebucht werden muss, was den Sachverhalt zutreffend abbildet.

Wenn „Amazon“ ein Geldkonto ist, muss es als Geldkonto gebucht werden; wenn „Amazon“ Forderungen sind, müssen sie als Forderungen gebucht werden.

Schöne Grüße

MM

Wenn der Steuerberater Bescheid welß und am Jahresende entsprechende Ausweisuchungen vornimmt, kann man das Amazonkonto auch als Debitor laufen lassen.
Mache ich zum Beispiel bei unseren Hausbanken, die unsere Fahrzeuge finanzieren. Ich lasse sie als Kreditoren laufen, um die OP vernünftig erfassen zu können. Zum JA bucht der Steuerberater auf Bankkonten um, um das vernünftig in der Bilanz darstellen zu können. Die Abstimmung nach 20 Ausweisumbuchungen macht übrigens richtig viel Spaß.

Data

Solange der Mandant den Jahresabschluss auskömmlich bezahlt, ist es dem Steuerberater egal, was ein selbstbuchender Mandant so macht, denn das ist normalerweise sowieso alles Murks. Allerdings stimmen dann meist auch die USt-Voranmeldungen nicht, was natürlich Ärger geben kann, insbesondere wenn in der Jahreserklärung mehr als 5.000 € Nachzahlung rauskommt.

Wow, Rundumschlag. Hat dich schon mal ein Buchhalter gebissen, oder warum bist du so agro drauf?

Data

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Ständig! Die beißen mich ständig! (Aua!)