hallo,
Kari berechnet seit juni 2009 mwst für ihre einzelunternehmen, und hat
jetzt einen brief vom finanzamt bekommen, wo steht, daß sie jetzt
davon „befreit“ ist (also von umsatzsteuer-voranmeldung). was ich
nicht verstehe, ist was denn mit das geld das sie als mwst einnimmt,
passieren soll?
oder darf sie nicht mehr mwst berechnen?
was wenn sie mitten ins jahr einsieht, das sie wieder mehr als 1000euro in mwst eingenommen hat?
ich freue mich auf einen antwort!
bytheway: Kari = irgendjemanden
Hi jeanettette,
der Abgaberhythmus für USt-Voranmeldungen wird jährlich vom Finanzamt auf der Grundlage der USt-Werte für das Vorjahr festgelegt, Änderungen während des laufenden Jahres haben keinen Einfluss darauf.
Hier ist die zu Grunde liegende Vorschrift aus § 18 UStG im Einzelnen:
(2) Voranmeldungszeitraum ist das Kalendervierteljahr. Beträgt die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als 7 500 Euro, ist der Kalendermonat Voranmeldungszeitraum. Beträgt die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr nicht mehr als 1 000 Euro, kann das Finanzamt den Unternehmer von der Verpflichtung zur Abgabe der Voranmeldungen und Entrichtung der Vorauszahlungen befreien. Nimmt der Unternehmer seine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit auf, ist im laufenden und folgenden Kalenderjahr Voranmeldungszeitraum der Kalendermonat.
(2a) Der Unternehmer kann an Stelle des Kalendervierteljahres den Kalendermonat als Voranmeldungszeitraum wählen, wenn sich für das vorangegangene Kalenderjahr ein Überschuss zu seinen Gunsten von mehr als 7 500 Euro ergibt. In diesem Fall hat der Unternehmer bis zum 10. Februar des laufenden Kalenderjahres eine Voranmeldung für den ersten Kalendermonat abzugeben. Die Ausübung des Wahlrechts bindet den Unternehmer für dieses Kalenderjahr.
Der Unternehmer hat also keinen Anspruch auf einen kürzeren Voranmeldungszeitraum. Es wäre jedoch ziemlich außergewöhnlich, wenn ein Antrag auf Voranmeldungszeitraum Quartal - spätestens am 10.04. zusammen mit der Übermittlung einer USt-VA gestellt, besser früher, damit der USt-Stelle die Signale nicht durcheinandergeraten - nicht genehmigt würde. Begründen ließe sich so ein Antrag z.B. mit „um die Disposition zu erleichtern und die Zahlung der USt nicht zu gefährden“.
Schöne Grüße
MM