Ich bin jetzt mit meiner „Ich-AG“ im 3. Jahr. Ich gelte als Kleinunternehmer und bin von der USt-Pflicht befreit.
Im vergangenen Jahr habe ich durch den Verkauf von Kommissionware dazuverdient und wollte das in diesem Jahr beibehalten und evtl. ausbauen. Jedoch laufe ich Gefahr, das diese Verkäufe meinen Umsatz (nicht den Gewinn !) gewaltig erhöhen, obwohl ich „nur“ 10 - 30 % davon als Provision bekomme.
Wer hat Erfahrung damit und kann mir sagen, wie ich weiterhin Kommissionsware verkaufen kann und das nur meine Provision als Umsatz gilt? Ist das überhaupt möglich oder fließt der gesamte Verkaufserlös in die Umsatzberechnung des Finanzamtes ein?
Es wäre wunderbar, wenn jemand den passenden Tipp für mich hat.
Wer hat Erfahrung damit und kann mir sagen, wie ich weiterhin
Kommissionsware verkaufen kann und das nur meine Provision als
Umsatz gilt? Ist das überhaupt möglich oder fließt der gesamte
Verkaufserlös in die Umsatzberechnung des Finanzamtes ein?
Nicht als Kommissionär. Was Du suchst ist eine Tätigkeit als Handelsvertreter. Der HV (echter Agent) handelt im fremden Namen und auf fremde Rechnung (vermittelt also nur Umsätze) während der Kommisssionär auf eigenen Namen und eigene Rechnung handelt (er selbst kauft und verkauft die Ware). Beim HV ist die Provision sein eigener Umsatz, beim Kommissionär der Verkaufserlös.
Wobei sich die Frage erhebt, ob Deine Kunden tatsächlich im eigenen Namen an den Endkunden verkaufen wollen. Irgendeinen Grund für die Kommissionärslösung als Mittelsmann wird es ja ggf. geben.