Umsatzsteuer

Guten Tag,

wenn ein Maschinenhändler eine Maschine für 210.000 € + 39.900 € MwSt. in Deutschland kauft.
Diese Maschine dann in die Niederlande für 228.000 € ohne MwSt. weiterverkauft.

Jetzt sagt jeder „ja die MwSt. bekommt man doch vom Finanzamt wieder“, stimmt, aber zunächst mal muss man 249.900 € bezahlen obwohl man nur 228.000 € bekommt.

Gibt’s da keine andere Möglichkeit?

Gruß Tom

die Vorsteuer wird doch im Voranmeldungszeitraum angemeldet und vom FA erstattet! Wenn man sich ein Geschäft nicht leisten bzw. finanzieren kann, sollte man es lassen!

E.

Hey, mein erster Eintrag bei Wer weiss was und dann so eine freundliche Antwort…Klasse!

Servus,

Gibt’s da keine andere Möglichkeit?

es gibt die Möglichkeit, mit dem Verkäufer der Maschine zu vereinbaren, dass ein Teil der Rechnung (das wird sicherlich nicht der gesamte USt-Betrag sein, weil auch das USt-Guthaben in dem Voranmeldungszeitraum wahrscheinlich nicht den gesamten Vorsteuerbetrag ausmachen wird) beglichen wird, indem Käufer dem Verkäufer das USt-Guthaben abtritt.

Abtretung des USt-Guthabens ist für den Verkäufer aber ein Risiko, weil das USt-Guthaben erst besteht, wenn das Finanzamt zugestimmt hat. Das kann je nach Sachlage dauern - der Verkäufer weiß also nicht, wann er das Geld sehen wird. Er wird sich also nur darauf einlassen, wenn gleichzeitig eine Frist vereinbart wird, nach deren Ablauf der Betrag in bar fällig ist. Hier entsteht ein Risiko für den Käufer, weil es dann passieren kann, dass der Verkäufer sowohl sein Geld als auch das abgetretene USt-Guthaben einstreicht. Geht also bloß, wenn sich die beiden Partner über den Weg trauen (ist bei diesem Volumen eh wahrscheinlich).

Wenn der Verkäufer mitspielt, geht das ohne Abtretungsanzeige viel einfacher, wenn man für den USt-Betrag z.B. 90 Tage Ziel vereinbart und hofft, dass das USt-Guthaben in dieser Zeit erstattet wird.

Schöne Grüße

MM