Hallo,
hätt mal wieder 2 Fragen. Heute mal zur Umsatzsteuer (oder ist
es Mehrwertssteuer?? Damit wären es ja 3 Fragen…)
Also es ist richtigerweise die Umsatzsteuer. Im Volksmund nennt man es die Mehrwertsteuer, das hängt mit der Zahlung und Erstattung von Umsatzsteuer bzw. Vorsteuer zusammen. Das ist etwas komplizierter, aber wenn es dich interessiert kann ich es noch ausführlich erläutern.
Ein Unternehmen wird gegründet 2003.
Jedes Jahr erfolgt, wg. Erfolgslosigkeit
, eine Null in den
Angaben zur Umsatzsteuer.
bedeutet das, er hat keine umsätze gemacht? dann muss er ja trotzdem Waren oder Material für sein Unternehmen gekauft haben!?
Nun plötzlich gibt es Aufträge, wo diese Steuer mit erhoben
wird.
Vorraussetzung hierfür ist, dass es sich nicht um steuerfreie Leistungen nach §4 UStG handelt.
1.)
Muss dies sofort beim FA mit angegeben werden, um ggf.
Steuervorrauszahlungen leisten zu müssen oder genügt es bei
der regulären Steuererklärung diese Angaben vorzunehmen?
Wenn sich das Unternehmen gründet (hier also 2003) muss er in diesem und dem folgendem Jahr (2003+2004) jeden Monat eine „Umsatzsteuer-Voranmeldung“ erstellen, in dem Umsatzsteuer und Vorsteuer des Monats ausgewiesen werden. Daraus ergibt sich eventuell eine Steuervorrauszahlung oder aber eine Erstattung. Danach gibt es folgende Regelung: Im Normalfall musst du für jedes Quartal (3 Monate) eine Voranmeldung abgeben. Wenn du im letzten Jahr insgesamt >7500€ Umsatzsteuerzahlung hattest musst du jeden Monat abgeben, wenn die letzte Jahressteuer abzug, weil du die geleistete Vorsteuer von dem Betrag abziehen darfst, den du an das Finanzamt zahlen musst (durch den Verkauf von Waren und damit verbundenem Erhalt der Umsatzsteuer). Vorraussetzung für den Vorsteuerabzug ist, dass du für deine Verkäufe ebenfalls Umsatzsteuer berechnest. Ein Endverbraucher (Bürger) verkauft nichts mit Umsatzsteuer und darf deshalb keine Vorsteuer ziehen.
Um es noch weiter auszuführen:
Ein Händler A kauft Ware, zahlt dabei also Vorsteuer (VSt). Diese bekommt er vom FA erstattet. Er verkauft die Ware an B und bekommt dabei USt, die er ans Finanzamt weiterzahlt. Für B ist diese USt allerdings VSt, d.h. er bekommt sie erstattet. So gleicht sich das beim Finanzamt immer wieder aus bis irgendwann jemand da ist, der die VSt nicht geltend machen kann (z.B. ein normaler Bürger).
VG René
Ich hoffe es war nicht zu kompliziert erklärt
Wenn du noch fragen hast, frag einfach 
lg chris