Hi,
ein Freiberufler unterrichtet in öffentlichen Schulen 10 Wochenstunden und wird vom Land bezahlt.
Diese Tätigkeit geht dann aber nicht in sein freiberufliches Wirken ein, sondern gilt als Halbtagsstelle, ja?
Danke.
Hi,
ein Freiberufler unterrichtet in öffentlichen Schulen 10 Wochenstunden und wird vom Land bezahlt.
Diese Tätigkeit geht dann aber nicht in sein freiberufliches Wirken ein, sondern gilt als Halbtagsstelle, ja?
Danke.
Moin,
ein Freiberufler unterrichtet in öffentlichen Schulen 10 Wochenstunden und wird vom Land bezahlt.
Schreibt er Rechnungen oder hat er eine Steuerkarte abgegeben ?
Diese Tätigkeit geht dann aber nicht in sein freiberufliches Wirken ein,
Sondern ?
sondern gilt als Halbtagsstelle, ja?
Wenn er einen Arbeits vertrag hat. Wenn er einen Honorarvertrag hat, sieht es anders aus.
Moin,
ein Freiberufler unterrichtet in öffentlichen Schulen 10 Wochenstunden und wird vom Land bezahlt.
Schreibt er Rechnungen oder hat er eine Steuerkarte abgegeben
?
Schule: Arbeitsvertrag
Rest: Rechnungen
Danke