Umsatzsteuer

Liebe/-r Experte/-in,
leider blicke ich jeden Tag weniger durch! Ich arbeite seit einigen Monaten für einen e.V., der Kinderbetreuung und hauswirtschaftliche Versorgung vermittelt. (Wird z.B. auch von Krankenkassen übernommen). Die Rechnungserstellung erfolgt meinerseits über ein Formular des Vereins an den Verein, der mir dann den Rechnungsbetrag überweist. Auf dem Formular befindet sich auch eine Zeile für die Mehrwertsteuer. Da dort kein Prozentsatz angegeben war, habe ich telefonisch nachgefragt. Man sagte mir, dort brauche ich nichts einzutragen. (Ich brauche übrigens auch keine Gewerbeanmeldung!)
Jetzt hat mir ein Bekannter gesagt, ich solle zum Finanzamt gehen und dort den "Verzicht auf eine Option(?)
erklären, weil meine Jahreseinkünfte unter 17500€ liegen. Soweit verstehe ich das ganze ja noch, aber ich habe jetzt gesehen, dass auf einem der per email übermittelten Betreuungsaufträge der Stundensatz inkl. Mwst. angegeben ist.
Ich kann es mir mit 60J. nicht leisten, künftig keine Aufträge mehr zu bekommen und würde gern von außen einmal eine Einschätzung der Rechtslage haben.
Vielleicht gibt es für diese Art Tätigkeiten ja besondere Regelungen.

Mit freundlichen Grüßen und der Hoffnung auf „Erhellendes“

S. Kasprik

Hallo Silke,

wenn Dein Gesamtumsatz nicht mehr als 17.500 € im Jahr beträgt, bist Du Kleinunternehmerin gem. § 19 Abs 1 UStG. Kleinunternehmer müssen keine USt abführen, aber sie dürfen auch keine USt auf ihren Rechnungen ausweisen.

Das Märchen, man müsse die Kleinunternehmerbesteuerung extra beantragen, geistert unausrottbar durch die Gegend - es stimmt aber nicht. Nur Kleinunternehmer, die zur Regelbesteuerung optieren wollen (= Ausweis von USt, Abführen von USt, Abzug von Vorsteuer), müssen diese Option erklären. Ein Kleinunternehmer, der als Kleinunternehmer behandelt werden will, muss gar nichts extra dafür tun.

Die USt-Erklärung eines Kleinunternehmers enthält zwei Zahlen auf Seite 1: Umsatz im abgeschlossenen Jahr, für das die Erklärung gilt, und Umsatz im Vorjahr.

Schöne Grüße

Martin May

Liebe Silke,

von außen kann man da gar nichts sagen. Wende Dich einfach an die Verfasser der Ausschreibung. Als Vermutung würde ich sagen, dass es sich dabei um einen Erfassungsfehler handelt. Ansonsten kannst Du Dir natürlich überlegen Dich um diesen Auftrag mit einem eigenen Betrag zu bewerben. Der Konkurrenzbetrag wäre - soweit es nur um den Stundensatz geht - der bisherige Angebotspreis soweit er tatsächlich brutto ist geteilt durch 1,19

Hoffe konnte Dir mit den zwei Tipps zu helfen.

Schöne Grüße
Dirk

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