Umsatzsteuer

Liebe/-r Experte/-in,

folgender Sachverhalt:

Kunde in Deutschland verlagert seine Fertigung ins Drittland.
Bisher bestand ein Vertrag zwischen Kunde in Deutschland und uns (ebenfalls Deutschland). Wir haben die Teile bisher per Lohnveredelungsvertrag in Ungarn fertigen lassen, d.h. alle Maschinen die nun verlagert werden sollen, stehen in Ungarn.
Wie ist das umsatzsteuerrechtlich? Die Maschinen in Ungarn werden von einer Spedition, die vom Kunden in Deutschland beauftragt wurde, in Ungarn abgeholt und direkt ins Drittland geliefert. Rechnungsstellung erfolt von Firma Ungarn an uns, von uns an Kunden in Deutschland, und vom Kunden Deutschland an Kunde Drittland. Wie und mit welcher Steuer sind die Rechnungen zu stellen?

(Meiner Meinung nach ist die bewegte Lieferung die zwischen uns und Kunde Deutschland, da Spedition von im beauftragt wurde. Kann es aber dann eine Ausfuhrlieferung sein, Voraussetzung ist ja, dass es ein ausländischer Abnehmer ist? Rechnung von Ungarn an uns (ruhende Lieferung)erfolt mit ungarischer Steuer, da Ort der Lieferung Ungarn ist? )

Danke für euere Hilfe.

Liebe Monika,

der Prüfaufwand der sich mit dieser Frage verbindet und die möglichen Fallen, die zu den unterschiedlichsten Ergebnissen führen können.

Auch wenn der Sachverhalt relativ ausführlich geschildert ist.

Kann nur den Rat geben hiermit einen Steuerberater zu beauftragen. Die Kosten stehen gegenüber dem Risiko in keinem Verhältnis - also ein lohnende Investition.

Schönen Gruß
Dirk-D. Hansmann

Hallo Monika,

grundsätzlich haben Sie wohl Recht, aber eine genaue Aussage zu diesem Reihengeschäft kann nicht getroffen werden, da in § 3 Abs. 6 Satz 6 der 2. Halbssatz UStG zu berücksichtigen wäre und ich lt. Sachverhalt der bewegten Lieferung die Warenbewegung über die deutsche Grenze nicht erkennen kann = Voraussetzung für Ausfuhrlieferung.

Dieses Sachgebiet ist im Übrigen mein Spezialgebiet und hierfür erstelle ich auch im Rahmen meiner Privatdozententätigkeit an der Dualen Hochsschule Baden-Württemberg Gutachten. Wenn Sie also eine verbindliche Auskunft wünschen, dann melden Sie sich bitte nochmals.

MfG

Diplom-Kaufmann
Gunter Maurath
Steuerberater
Sozius der Sozietät Schuhmacher & Maurath
Steuerberater & Rechtsanwälte