Liebe/-r Experte/-in,
Ich bin dabei meine Umsatzsteuererklärung zu machen. Mein Problem ist ich habe eine Rechnung aus England und ich weiss nun nicht wie ich die in die Erklärung mit einarbeite. Verhalen hat sich das so:
Ein Kunde kam zu mir und wollte eine Datenrettung von seiner Festplatte, ich habe die dann nach England geschickt um die Daten retten zu können.Die Festplatte und die Daten wurden mir zurückgeschickt. Daraufhin habe ich die Rechnung bekommen. Ich habe dann dem Kunden eine Neue Rechnung ausgestellt über meine Firma. Jetzt möchte ich gerne diese Rechnung absetzten in der Umsatzsteuererklärung, aber wo eintragen?
Vielen Danke für die Hilfe
Mit freundlichen Grüßen
fiexx
************************* HINWEIS *******************
Die nachfolgenden Ausführungen sind eine private Meinung. Eine rechtsverbindliche Auskunft dürfen nur im Rechtsberatungsgesetz (RBerG) genannte Personen geben.
vergleiche:
http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsberatungsgesetz oder
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/rberg/…
Es wird empfohlen einen Rechtsvertreter zu kontaktieren.
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hallo fiexx,
welche rechnung möchtest du denn jetzt bearbeiten? die aus england oder deine eigene an den kunden?
und „absetzen“ kannst du diese rechnung schon gar nicht. du kannst die verauslagte umsatzsteuer (wenn du die gesetzlichen bestimmungen eingehalten hast) dir wieder holen und die rechnung als betriebsausgabe buchen.
mit freundlichen grüssen
jan schaarschmidt
Hallo fiexx,
England ist EU, also kein Ausland. Ich bin seit längerer Zeit arbeitsunfähig. Und habe da ich momentan umziehe viel Stress und leider auch wenig Zeit.
Es gibt doch bei der USt-VA eine EU - Steuer-Zeile, soviel ich noch un Erinnerung habe.
Sorry ich würde echt nachschauen, aber momentan gehts net.
Hoffe, du weißt jetzt wohin damit.
L. G.
Michaela
Hallo fiexx,
das kann ich so leider nicht sagen, da ich die Rechnung nicht gesehen habe. Grundsätzlich müsste die Rechnung des ENG ohne Umsatzsteuerausweis sein. Sollte sie mit sein, dann ist die engl. USt in D NICHT anrechenbar. Möglich evtl. Vorsteuervergütungsverfahren.
MfG
Diplom-Kaufmann
Gunter Maurath
Steuerberater
Sozius der Sozietät Schuhmacher & Maurath
Steuerberater & Rechtsanwälte