Liebe/-r Experte/-in,
ich mache zur Zeit einen Fernlehrgang als Wirtschaftsfachwirt und nehme zur Zeit das Steuerrecht durch. In einem Buch bin ich bei einer Frage inkl. Antwort auf etwas gestoßen was mich unsicher gemacht hat.
Hier mal mein Anliegen.
z.B. Frage 10 - Steuerbar?
Ein Unternehmer aus Dresden lässt mit seinem eigenen LW Waren für netto 2500 Euro, die ein Schweizer Abnehmer bestellt hat, durch einen seiner Fahrer von Dresden nach Bern schaffen. Handelt es sich um eine Beförderungs- oder um eine Versendungslieferung? Wo ist der Ort der Lieferung? Ist die Lieferung im Inland steuerbar?
Antwort Heft.
Ja steuerbar, weil alle Voraussetzungen des Abs 1 Nr. 1 UStG erfüllt sind (im Inland gegen Entgelt im Rahmen eines Unternehmens durch den Unternehmer)
Ich würde eher sagen Steuerfrei, da (§6 Abs. 1 Nr. 1 / §4 Nr 1 a) Schicke ich etwas in die Schweiz wird das ohne Steuer gemacht.
Wo ist mein Denkfehler?
Die 2. Sache
Frage 12 verkürzt
Ein deutscher Unternehmer mit Sitz in Hamburg lässt Ware nach Amsterdam zu einem Unternehmer bringen. Ist die Lieferung im Inland steuerbar?
Antwort Heft
Ja weil alle Tatbestandmerkmale des Abs 1 Nr. 1 UStG erfüllt sind.
Verstehe ich nicht. Innergemeinschaftliche Lieferungen mit UstID werden doch Steuerfrei ausgeliefert? §4 Nr. 1 b
Über schnelle Hilfe wäre ich sehr Dankbar!!
Gruß
Jan Wiesemann