Für den Schlagerstar Paul erstellt die TWM (Bau und Bauträgerfirma) eine Villa auf dessen Grundstück für 1,2 Mio.
Frage: Besteht Ust- pflicht?
Ich bin mir deshalb nicht sicher weil es heißt „Werklieferung MIT Grundstück“ sind ust-frei.
Aber die TWM liefert ja nicht das Grundstück.
Sie liefert nur die Villa. Diese Villa ist zweifelsfrei eine Werklieferung. Aber was hat es mit dem „MIT grundstück“ auf sich?
es geht darum das man damit einen Gesetzeslücke geschlossen hat. Ziel war es Grunderwerbsteuer zu sparen. Im ersten Gang wurde ein Grundstück verkauft und im zweiten Gang vom Verkäufer eine Werklieferung erbracht wurde.
Wenn Du ein Grundstück verkaufst, dann ist es umsatzsteuerfrei gem. § 4 Nr. 9a UStG, da dieser
Vorgang unter das Grunderwerbsteuergesetz fällt.
Wenn nun ein Bauträger auf einem eigenen Grundstück
ein Haus errichtet und es anschließend (das Haus und das Grundstück) an einen Kunden verkauft, dann fällt auch dieser Vorgang insgesamt unter das Grunderwerbsteuergesetz und ist somit ebenfalls umsatzsteuerfrei gem. § 4 Nr. 9 a UStG.
Wenn nun aber ein Kunde ein eigenes Grundstück besitzt und der Bauunternehmer auf das Grundstück des Kunden ein Haus baut, dann erbringt der Bauunternehmer eine Werklieferung in Form eines Hauses. Es wird kein Grundstück mitveräußert. Der Vorgang fällt also nicht unter das Grunderwerbsteuergesetz und somit greift auch nicht die Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 9 a UStG.
Der Hausbau ist voll umsatzsteuerpflichtig!
Ich hoffe, dass nun etwas Licht ins USt-Dunkel gekommen ist.