ich habe ein kleines Problem.
Ich habe Anfang des Jahres vom FA Bescheid bekommen, dass ich meine Umsatzsteuermeldung nur noch einmal jährlich erstellen muss.
Nun habe ich aber im 1. Quartal schon 40.000 € Umsatz gemacht, im 2 Quartal dann 5.000,00 im 3 nichts und im
4. aufgrund con Anschaffungen hätte ich eine Rückzahlung erhalten. Im November bekam ich dann ein Schreiben vom FA
ich soll eine Umsatzsteuererklärung für das 3. Quartal erstellen.
Da meine Firma in Zahlungsschwierigkeiten kam, habe ich vorgehabt eine Jahresumsetzsteuererklärung sofort Anfang Januar zu erstellen und die gesamten Steuern für das Jahr 09 zu entrichten.
Im Januar war aber die Jahresumsatzsteuererklärung noch nicht online gestellt, also habe ich einfach die gesamte Summe für das Jahr 09 in der Erklärung für das 4. Quartal 09 abgegeben und auch sofort bezahlt.
Ich weiß, es war falsch, ich hätte gleich das 1. Quartal melden sollen, aber der Kunde hatte da noch nicht bezahlt usw. usw. Übrigens ich bin eine 1. Mann GmbH - was kann ich noch retten, dem FA alles beichten und 2009 korrigieren
die Sachverhaltsschilderung ist irgendwie wirr. Wenn ich richtig verstanden habe geht es um den Veranlagungszeitraum/das Jahr 2009.
I+II/09 wurden regulär abgegeben. III/09 wurde nicht abgegeben, dafür aber wieder IV/09.
Außerdem kam irgendwann die Meldung vom Finanzamt, das die GmbH Jahreszahlerin ist. Ab welchem Jahr?
Wenn ich weiter richtig verstanden habe, dann hat die GmbH in III/09 keine Umsätze erzielt. Dann sollte man dieses auch entsprechend nachreichen und war es vielleicht deshalb ein Versehen, weil der Bescheid mit der Jahreszahlung kam? Das das vielleicht ab sofort gültig wäre?
Und das dann das IV. mangels Erklärungsmöglichkeit III + IV enthält?
Fragen über Fragen, vielleicht kann aus diesen Fragen der Sachverhalt auch dem Finanzamt gegenüber als entschuldbar erklärt, also als versehen erklärt werden?
Mit freundlichen Grüßen
Dirk-D. Hansmann
P.S. Der oben stehende Text ist einfach nur ein Fragebrief zur Anfrage. Er stellt nur eine Hilfestellung dar den Sachverhalt klarer zu formulieren und ist damit natürlich keine Rechtsberatung.