Hallo,
Du hast vollkommen Recht! Wenn Du die Grenze von 17.500 Euro im Vorjahr überschreitest, reicht das aus. Du mußt dann für 2010 Regelunternehmer sein.
Du bist dann aber bereits ab 01.01.2010 Regelbesteuerer, d. h. Du mußt auch für den Januar bereits Umsatzsteuer abführen.
Für 2009 bleibt es bei der Kleinunternehmer-Regelung. Du gibst also eine USt-Erklärung mit dem Hinweis „Kleinunternehmer“ ab.
Es ist egal, wann das Finanzamt es feststellt, dass Du ab 2010 Regelbesteuerer bist. Du mußt immer für das ganze Kalenderjahr Regelbesteuerer werden.
Da Du erst jetzt festgestellt hast, dass Du ab 2010 Umsatzsteuer abführen mußt, sind Deine Rechnungen grds. alle falsch ausgestellt. Du mußt sie grds. nicht ändern, jedoch hat Dein Kunde Anspruch auf eine berichtigte Rechnung, weil er ja evtl. einen Vorsteuerabzug beim Finanzamt hat.
Die Umsatzsteuer wird immer aus dem berechnet, was Du bezahlt bekommen hast abzgl. der USt. Das steht so ähnlich im § 10 Abs. 1 UStG drin.
Ein Beispiel:
Du hast im Januar etwas für 1.000 Euro verkauft. Darauf hast du in deiner Rechnung keine Umsatzsteuer berechnet.
Du mußt jetzt die Umsatzsteuer aus diesem Betrag rausrechnen: 19/119 v. 1.000 Euro = 159,66 Euro USt.
Es verbleiben Dir also als Erlös = 840,34 Euro.
Wenn Du mit diesem Erlös nicht zufrieden bist, dann schreibst du jetzt eine berichtigte Rechnung an Deinen Kunden und berechnest ihm die USt nach:
Rechnungsbetrag netto 1.000 Euro
zzgl. USt 19 % 190 Euro
= Gesamt 1.190 Euro
bereits erhalten - 1.000 Euro
noch offen 190 Euro
Dann hast du einen Gesamterlös netto von 1.000 Euro.
Im Januar besteuerst du einen Umsatz in Höhe von 840 Euro (das Geld, das du bereits erhalten hast). Und in dem Monat, indem du die Nachzahlung von 190 Euro vom Kunden erhältst, besteuerst du den Rest, also 100/119 von 190 Euro = 160 Euro.
In der Summe hast du dann wieder die 1000 Euro besteuert.
Bzgl. der USt-Erklärung 2010: Aufgepasst! Schreibe auf diese USt-Erklärung unbedingt drauf, dass Du aufgrund der Überschreitung der Grenzen des § 19 UStG diese USt-Erklärung abgibst.
Nicht, dass dir der Finanzbeamte einen Strich durch die Rechnung macht: Falls dein Umsatz für 2009 nun doch nciht überschritten war (wer weiß warum), und du gibst für 2010 eine Umsatzsteuererklärung ab, dann würde es bedeuten, dass Du freiwillig zur Umsatzsteuer optierst und dann bist du 5 Jahre lang gezwungen die Umsatzsteuererklärung abzugeben. Also, schreib für 2010 extra drauf, dass Du wegen der Grenzüberschreitung diese Erklärung abgibst. Dann gibt es hierfür keine Unklarheiten! Und wenn du dann 2010 die 17.500 Euro nicht mehr erreichst, kannst du ab 2011 wieder Kleinunternehmer machen.
Ich hoffe, Du kannst mit meinen Ausführungen etwas anfangen!
Viel Erfolg!
Viele Grüße, Moni