Umsatzsteuer

Liebe/-r Experte/-in,
schön, dass es so eine Plattform für Fragen gibt.
Sollte es schon einen Artikelbaum genau zu genau dem Thema gebe, freue ich mich über einen Verweis - ich habe ihn beim Störbern gerade nichr gefunden.

Folgende Frage habe ich an Sie/Euch:
Ich bin freiberuflicher Trainer…bisher (also inkl. 2009) war ich Kleinunternehmer, d.h. Umsatzsteuer befreit.
Im Jahr 2009 habe ich die Grenze von 17.500 an Einnahmen überschritten - habe zwar nicht vor, 2010 über die 50.000 zu kommen, aber wie ich das bisher rausgelesen habe, reicht die Überschreitung dieser Marke aus, um Umsatzsteuerpflichtig zu werden.
Meine Frage: Ich habe die Steuererklärung für 2009 noch nicht abgegeben (Finazamt weiß also noch nicht, dass ich „drüber“ bin.)
Hätte ich die Umsatsteuer theoretisch ab dem 1.1.10 auspreisen müssen? Hab ich nämlich bei den Rechnungen von Januar '10 bis jetzt noch nicht gemacht (immer noch mit 0% - muss ich das evtl. von den Einnahmen nachträglich abführen?).
Oder muss ich die MwSt. erst auspreisen, wenn das Finazamt die Steuererklärung geprüft und mich dann angeschrieben hat?

Ich freue mich sehr über Rückmeldungen!! Vielen herzlichen Dank!!!

Hallo,

Du hast vollkommen Recht! Wenn Du die Grenze von 17.500 Euro im Vorjahr überschreitest, reicht das aus. Du mußt dann für 2010 Regelunternehmer sein.

Du bist dann aber bereits ab 01.01.2010 Regelbesteuerer, d. h. Du mußt auch für den Januar bereits Umsatzsteuer abführen.

Für 2009 bleibt es bei der Kleinunternehmer-Regelung. Du gibst also eine USt-Erklärung mit dem Hinweis „Kleinunternehmer“ ab.

Es ist egal, wann das Finanzamt es feststellt, dass Du ab 2010 Regelbesteuerer bist. Du mußt immer für das ganze Kalenderjahr Regelbesteuerer werden.

Da Du erst jetzt festgestellt hast, dass Du ab 2010 Umsatzsteuer abführen mußt, sind Deine Rechnungen grds. alle falsch ausgestellt. Du mußt sie grds. nicht ändern, jedoch hat Dein Kunde Anspruch auf eine berichtigte Rechnung, weil er ja evtl. einen Vorsteuerabzug beim Finanzamt hat.

Die Umsatzsteuer wird immer aus dem berechnet, was Du bezahlt bekommen hast abzgl. der USt. Das steht so ähnlich im § 10 Abs. 1 UStG drin.

Ein Beispiel:
Du hast im Januar etwas für 1.000 Euro verkauft. Darauf hast du in deiner Rechnung keine Umsatzsteuer berechnet.

Du mußt jetzt die Umsatzsteuer aus diesem Betrag rausrechnen: 19/119 v. 1.000 Euro = 159,66 Euro USt.
Es verbleiben Dir also als Erlös = 840,34 Euro.

Wenn Du mit diesem Erlös nicht zufrieden bist, dann schreibst du jetzt eine berichtigte Rechnung an Deinen Kunden und berechnest ihm die USt nach:

Rechnungsbetrag netto 1.000 Euro
zzgl. USt 19 % 190 Euro
= Gesamt 1.190 Euro
bereits erhalten - 1.000 Euro
noch offen 190 Euro

Dann hast du einen Gesamterlös netto von 1.000 Euro.

Im Januar besteuerst du einen Umsatz in Höhe von 840 Euro (das Geld, das du bereits erhalten hast). Und in dem Monat, indem du die Nachzahlung von 190 Euro vom Kunden erhältst, besteuerst du den Rest, also 100/119 von 190 Euro = 160 Euro.

In der Summe hast du dann wieder die 1000 Euro besteuert.

Bzgl. der USt-Erklärung 2010: Aufgepasst! Schreibe auf diese USt-Erklärung unbedingt drauf, dass Du aufgrund der Überschreitung der Grenzen des § 19 UStG diese USt-Erklärung abgibst.

Nicht, dass dir der Finanzbeamte einen Strich durch die Rechnung macht: Falls dein Umsatz für 2009 nun doch nciht überschritten war (wer weiß warum), und du gibst für 2010 eine Umsatzsteuererklärung ab, dann würde es bedeuten, dass Du freiwillig zur Umsatzsteuer optierst und dann bist du 5 Jahre lang gezwungen die Umsatzsteuererklärung abzugeben. Also, schreib für 2010 extra drauf, dass Du wegen der Grenzüberschreitung diese Erklärung abgibst. Dann gibt es hierfür keine Unklarheiten! Und wenn du dann 2010 die 17.500 Euro nicht mehr erreichst, kannst du ab 2011 wieder Kleinunternehmer machen.

Ich hoffe, Du kannst mit meinen Ausführungen etwas anfangen!

Viel Erfolg!

Viele Grüße, Moni

Vielen vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort.Die Beispiele waren auch toll.
Jetzt muss ich mir überlegen, was ich mit den bisher gestellten Rechnungen von 2010 mache…ob ich tatsächlich bei meinen Kunden nachträglich die Umsatzsteuer reiholen kann (bei eigentlich schon längst abgeschlossenen Projekten) oder dadurch jetzt Verlust mache :frowning:

Vielleicht wäre ein Steuerberater doch mal eine sinnvolle Investition für 2010 für mich!!
Herzlichen Dank noch mal!

Kleinunternehmer kann man nicht mehr sein, wenn man 17.500 Euro Umsatz im Vorjahr überschritten hat. Das allein reicht aus. Die Grenze von 50.000 Euro ist in dem Fall egal. Es reicht aus, wenn EINE der beiden grenzen überschritten ist.

Wichtig: Ein Kleinunternehmer ist nicht von der USt „befreit“. Die Steuer wird bei ihm nur nicht „erhoben“. Kleiner, aber wichtiger Unterschied.

Die Umsatzsteuer ist, vereinfacht ausgedrückt, eine Jahressteuer. Das bedeutet: Überschreitet ein Kleinunternehmer die Grenze von 17.500 Euro Umsatz im Vorjahr ist er ab dem 1.1. des neuen Jahres verpflichtet USt in Rechnung zu stellen.

Während andere Leute draußen böllern sollte der Kleinunternehmer also am 1.1. seine Vorjahresumsätze aufaddieren :wink:

Wenn man weiterhin keine Steuer in Rechnung gestellt hat, sollte man dies wenn möglich nachholen. Ist das nicht möglich muss man in den sauren Apfel beißen: Dann muss man von der Rechnungssumme 19/119 ans FA abführen. Es wird also so getan, als wenn der Rechnungsbetrag bereits ein Bruttobetrag ist. Man will den Kleinunternehmer nicht noch schlechter stellen als er eh schon dran ist.

Auch wenn es schon länger her ist: jemand der die 17.500 im Vorjahr überschritten hat sollte sich SCHNELLSTMÖGLICH am sein Finanzamt wenden und dies dort anzeigen. Man wird zum s.g. „Regelbesteuerer“, was nichts anderes bedeutet als: Rückwirkend ab 1.1. arbeitet man mit USt und muss Steuer in Rechnung stellen, darf dafür aber Vorsteuern ziehen.

Das Finanzamt wird den ehemaligen Kleinunternehmer dazu auffordern rückwirkend ab dem 1.1. USt-Voranmeldungen abzugeben (sofern die Betriebsgründung in 2009 war muss der Unternehmer seine USt-Voranmeldungen monatlich abgeben, Neugründungen müssen grundsätzlich 2 Jahre monatlich abgeben, das erste Jahr fällt wegen der Kleinunternehmerschaft weg).

Die Beantragung einer ISt-Versteuerung ist möglich. Vorteil: man muss nur die Gelder versteuern, die man auch wirklich erhalten hat (§ 20 UStG)

Grüße

James

Vielen Dank auch für deine Antwort!!
Hat mir alles schon sehr weitergeholfen!

Eine Frage habe ich noch:
Muss ich meine Rechnungen mit MwSt oder mit USt. auspreisen?
19% ist richtig, ja?

Vielen lieben Dank und sonnige Grüße
00Schneidi

MWSt und USt ist das selbe. USt ist… formell korrekter :wink:

Ein Unternehmer muss immer 19 % in Rechnung stellen, es sei denn, es gibt eine Ermäßigungsvorschrift (Nahrungsmittel, Bücher, …)

da ich sehr viele Dozenten betreue, bin ich mir nicht sicher, ob Sie überhaupt die §19 Grenze überschritten haben. Arbeiten Sie auch in SGBIII geförderten Kursen? Dann sähe das alles schon ganz anders aus. Ansonsten wären Sie in der Tat verpflichtet ab der ersten Rechnung für das neue Jahr alles mit UST auszuweisen. Also alle von Ihnen in diesem Jahr falsch geschriebenen Rechnungen sind zu korrigieren (d.h aufzuschlagen) Wenn sie Ihre Kunden nicht vergraulen möchten, tun Sie dies so schnell wie möglich. Der Arbeitsaufwand für alle Seiten wäre sonst enorm.

Elamail

lieber nullnullschneidi,

wie das technisch abläuft, weis ich leider nicht. am besten geh doch mal zu einem steuerberater zur beratung. die 100 euro sind gut angelegtes geld und als rechts- und beratungskosten betrieblich relevant.

mfg

jan schaarschmidt