Umsatzsteuer

Liebe/-r Experte/-in,

ich benötige eine Auskunft über folgenden Sachverhalt:

Ein Unternehmen in Deutschland beauftrag einen ebenfalls in Deutschland ansässigen Lieferanten eine Ingenieurleistung in Ghana zu erbringen.

Dieser berechnet uns nun die in Ghana angefallenen Kosten wie Dienstleisung mit 19 % Ust, Hotelrechnung
und Flugkosten weiter. Wobei bei den Flugkosten auch die ohne Steuer ausgewiesenen Beträge mit 19 % Ust weiterberechnet wurden.

Da ich berufliche in den letzten Jahren nichts mehr mit Umsatzsteuerproblemen zu tun hatte, bin ich mir bei der Beurteilung dieses Sachverhaltes etwas unsicher und bedanke mich für eine schnelle Antwort schon mal in Voraus.

Heike

Wenn ich dich richtig verstanden habe, hat er für alles die 19 % berechnet. Meine Erachtens darf er nur für die erbrachte Leistung die 19% draufpacken. Evtl. noch bei der Vergütung für Reisezeit etc. Alle anderen RE wie Hotel, Flug etc. sind Spesen. D.h. Belege müssen an dich, damit du die VSt. abziehen kannst. Wenn da keine sind, dann halt nicht. Er darf nicht einfach so noch 19% auf die Flugkosten etc. packen… Ich hoffe, ich habe mich richtig ausgedrückt…LG

Wenn ich dich richtig verstanden habe, hat er für alles die 19
% berechnet. Meine Erachtens darf er nur für die erbrachte
Leistung die 19% draufpacken. Evtl. noch bei der Vergütung für

Erst einmal herzlichen Dank für die schnelle Antwort, doch was ist mit der erbrachten Leistung in Ghana, Ort der Leistung ist doch ein Drittland, dann fällt doch keine Steuer an, oder?

Reisezeit etc. Alle anderen RE wie Hotel, Flug etc. sind
Spesen. D.h. Belege müssen an dich, damit du die VSt. abziehen
kannst. Wenn da keine sind, dann halt nicht. Er darf nicht
einfach so noch 19% auf die Flugkosten etc. packen… Ich
hoffe, ich habe mich richtig ausgedrückt…LG

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Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt. Entsprechende Anfragen werden von unseren Moderatoren gelöscht.

Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).

Ausführliche Informationen unter http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/classic?entries…

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Hallo Heike,

da die Reisekosten eine Nebenleistung zur eigentlichen Hauptleistung(Ingenieurleistung) darstellen, können diese mit 19% USt weiterbelastet werden.

gruß ice