Liebe/-r Experte/-in,
ich bearbeite einen Unternehmer, welcher eine sonstige Leistung an ein östereischisches Unternehmen in Rechnung stellt.
Nun bin ich mir nicht sicher, ob das bei Ihm in die KZ 21 oder wie ich es bisher getan hab in die KZ 45 der Umsatzsteuervoranmeldung eingetragen werden muß.
Vilen Dank im Voraus!