Umsatzsteuer

Hallo Forum
als dummer Selbstständiger mit Steuerberater,und als Laie in der Buchführung,hoffe ich das mir hier jemand meine Frage beantworten kann.
Wie wird die Umsatzsteuer errechnet,die ich monatlich an das Finanzamt überweisen muß?
Kann mir da jemand helfen?
Gruß Reinhardt

Hallo Reinhardt,

Deine „Zahllast“ ermittelt sich durch den Saldo zwischen Umsatzsteuer und Vorsteuer. Diese sollte bis spätestens 10. des Monats an das FA überwiesen werden.

Gruss,
Sylvia

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Hallo Reinhardt,

entweder Nettoumsatz x 16%, oder Bruttoumsatz :116 x 16.
Anschließend wird dann davon die Vorsteuer Deiner Lieferantenrechnungen, oder auch steuerpflichtigen ( rechnungslosen ) Abbuchungen vom Konto, von der MwSt abgezogen.

Liebe Grüsse
Tanja

Zahllast

noch ein Tip:
schick dem FA eine Einzugsermächtigung für UST. Ich weiß nicht, ob das von Region zu Region verschieden ist, aber bei uns hat das den grossen Vorteil, dass das FA nie vor dem 20. abbucht.

Gruss nochmal

Tanja

Hall Tanja,
was meinst Du mit

oder auch steuerpflichtigen (rechnungslosen ) Abbuchungen vom Konto

Solange ich keinen Beleg mit ausgewiesener Umsatzsteuer habe, kann ich auch keine Vorsteuer geltend machen. Wo gibt es denn auch rechnungslose Abbuchungen? Das grenzt doch dann schon an Betrug. Selbst auf Privatkonten wird nicht „beleglos“ abgebucht. Für jeden Vorgang gibt es im vorhinein eine Information bzw. Rechnung. Und als Unternehmer muss ich auch auf eine solche bestehen.
Und die Abbuchung an sich ist immer steuerbefreit!
Oder habe ich Dich missverstanden?

Gruss,
SylviaM

Hallo Sylvia,

ich meine damit Dauerkosten, z.B. Kfz- Leasing oder Miete von Räumen, die nicht Privatpersonen gehören, sondern auch Firmen. Auch da fällt MwSt an.
Natürlich gibt es dafür Verträge, aus denen der Betrag ersichtlich wird, aber eben keine monatlichen Rechnungen.

Hat also sicher so absolut gar nichts mit Betrug zu tun:smile:

Gruss

Tanja