Liebe/-r Experte/-in,
ich habe eigentlich eine feste Anstellung, habe aber für zwei kleinere Aufträge frei gearbeitet. Mehr soll es auch nicht werden, damit ich nicht in die Probleme mit Als-Selbstständiger-Anmelden etc hereingerate. Meine Frage: da die Umsätze der freien Arbeit ja entsprechend gering sind, brauche ich ja keine Umsatzsteuer zu zahlen. Und es sind ja auch nur zwei Ausnahmen. Muss ich mir für die extra eine Befreiung von der Umsatzsteuer beim Finanzamt holen, mich also doch dafür schon anmelden? Muss ich sonst doch Umsatzsteuer zahlen?
Das Rechnungsfeld „Kleinunternehmer“ kann man ja vermutlich nur ankreuzen, wenn man entsprechend angemeldet ist. Wie läuft das, was ist zu tun? Zahlt der Auftraggeber die Umsatzsteuer direkt, wenn ich das nicht ankreuze? Oder kann ich dies Thema (ohne Kreuzchen) wegen der geringen Umsätze unter den Tisch fallen lassen?
Herzlichen Dank für Ihre Antwort!