Deutschland erhält eine Rechnung aus Österreich über Maschinenteile als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung.
Doch Lieferadresse ist Russland.
Da die Ware doch nicht nach Deutschland gelangt ist ed doch keine i.g. lieferung oder?
Rechnungsempfänger in dem Fall Deutschland kann das doch nicht als i.g. Erwerb behandeln???