Wenn man jetzt die Umsatzsteuervoranmeldung macht und wenn die Vorsteuerbeträge größer sind als die Umsätze bekommt man was zurück, oder? Ist das auch dann der Fall wenn man bis jetzt noch nichts gezahlt hat?
Es ist ja jetzt so das man jedes Monat die Umsatzsteuervoranm. abgeben muß, wie ist es mit den Vorsteuerbeträge, die man aber schon vor 6 Monate z.B. gemacht hat, kann man die jetzt noch einbeziehen oder gilt das nur für Vorsteuerbeträge, die man in dem jeweiligem Monat gemacht hat?
Bin Jungunternehmer und seid wenigen Tagen Umsatzpflichtig!
die Umsatzsteuer ist eine Verbrauchssteuer, die den Endverbraucher treffen soll, bei einem Unternehmen verhält sie sich neutral, d.h. Vorsteuer und Umsatzsteuer werden in der periodischen Umsatzsteuervoranmeldung gegeneinander verrechnet und die Differenz ans Finanzamt abgeführt oder vom Finanzamt erstattet.
Wenn eine Eingangsrechnung in der Umsatzsteuervorsteuerenmeldung „vergessen“ wurde, dann kann man entweder eine Korrektur der Umsatzsteuervoranmeldung des betreffenden Monats machen, oder die Rechnung in der Umsatzsteuererklärung am Jahresende erklären.