Es erstellt jemand gerade die Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2004. Dieser wird nach vereinnahmten Entgelten besteuert und macht eine Einnahme-Überschussrechnung.
Zwei Fragen beschäftigen diese Person:
Im Januar 2004 wurde ordnungsgemäß die Umsatzsteuerzahllast für das IV. Quartal 2003 gezahlt. Dieser Betrag sei „A“
Im August 2004 wurde nach der Umsastzsteuererklärung für 2003 der Restbetrag i.H.v. Betrag „B“ bezahlt.
Tauchen die Beträge „A“ und "B2 in der Umsatzsteuererklärung für 2004 auf? Wenn ja, in welcher Zeite?
Tauchen die Beträge „A“ und "B2 in der Umsatzsteuererklärung
für 2004 auf? Wenn ja, in welcher Zeite?
hi,
ne, nicht in der UStE 2004, aber als „aufwand“ in der einnahmen-überschuss-ermittlung!
gerade der EÜR’ler muss genau abgrenzen zwischen UStE (hier nur die sachen, die zum jahr gehören, also auch zahlungen von UStVA die erst im folgejahr sind). bei der EÜR gehen alle USt-Zahlungen in das jahr, in dem sie gezahlt wurden (unabhängig für welches jahr).