Umsatzsteuer 7 oder 19%?

Hallo,

angenommen ein Komponist erstellt eigene Musikwerke, die aber nicht GEMA-pflichtig sind, zum Beispiel Hintergrundmusik für Werbefilme. Diese Musik verkauft er mit allen Rechten an den Auftraggeber.
Ist dies als künstlerisches Werk einzustufen, das den ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7% rechtfertigt?

Gruß
Lawrence

Moin,

auch wenn sie nicht GEMA-pflichtig, so steht doch die komponierte Musik im Zusammenhang mit dem Urheberrecht.Und somit gilt der ermäßigte Steuersatz:

§ 12 Abs. 2 Nr. 7c UStG

Abschnitt 168 UStR (hier die Absätze 1 und 3)

Viele Grüße
e