Hallo,
angenommen ein Komponist erstellt eigene Musikwerke, die aber nicht GEMA-pflichtig sind, zum Beispiel Hintergrundmusik für Werbefilme. Diese Musik verkauft er mit allen Rechten an den Auftraggeber.
Ist dies als künstlerisches Werk einzustufen, das den ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7% rechtfertigt?
Gruß
Lawrence