Umsatzsteuer ab wann?

Hallo,

ich habe weiter unten gelesen, dass man nur ab einem bestimmten Firmenumsatz Umsatzsteuern zahlen muss bzw ich das meinen Kunden dann aber auch nicht in Rechnung stellen darf. Dann kann ich meine Dienstleistungen praktisch Umsatzsteuerfrei anbieten, oder ? Bis zu welcher Höhe gilt dieses ?

Grüsse
Cromo

Hallo Cromo!
Du darfst einen Bruttoumsatz von 32500 DM/pro Jahr nicht überschreiten (sogenannte Kleinunternehmerregellung).
Du kannst Dir dazu eine kostenlose Informationsbroschüre „Steuertipp Hinweise zur Exixtensgründung“ beim Ministerium der Finanzen in Mainz www.fm.rlp.de anfordern
Gruss
Matthias

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Vielen herzlichen Dank, das hab ich gar nicht gewusst!
Ist ja super !

Grüsse
Cromo

Beachten Sie aber auch, daß Sie dann die an Ihre Lieferanten gezahlte MwSt. nicht vom Finanzamt erstattet bekommen ! Wenn Sie also bei Lieferanten einkaufen und z.B. 300 DM MwSt. zahlen, müssen Sie diesen Betrag natürlich von Ihrem Erlös abziehen. Verlangen Sie von Ihren Kunden jedoch MwSt., dann können Sie die vereinnahmte MwSt. mit der verausgabten verrechnen !

Beispiel: Sie verkaufen für DM 1000 ohne MwSt. und kaufen für DM 500 zzgl. DM 80 MwSt. ein; Sie haben 420 DM Rohgewinn.
Sie verkaufen für DM 1000 zzgl. DM 160 MwSt. = 1160 DM. Sie kaufen für DM 500 zzgl. DM 80 MwSt. ein; Sie haben DM 500 Rohgewinn. Von den vereinnahmten DM 160 MwSt. ziehen Sie DM 80 MwSt. der Ausgaben ab und zahlen noch DM 80 an das Finanzamt.

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Hallo,

danke für den Hinweis, da sich meine Tätigkeiten aber hauptsächlich auf Dienstleistungen beschränken, ist es für mich rentabler, die Mehrwertsteuer eben nicht zu verlangen.

Grüsse

Cromo

Allerdings ist zu beachten das dieser betrag in 12 Teile zerlegt werden muss und dann mit den Monaten seit dem das geschäft angemeldet worden ist multipliziert werden muss.Desweiteren gilt die 32500 dem Umsatzgrenze nur im 1.Jahr in den folgenden Jahren liegt sie dann bei 100.000 Dm Umsatz.Allerdings ist wiegesagt dein Kundenstamm dann nicht vorsteuerabzugsberechtig.

muss.Desweiteren gilt die 32500 dem Umsatzgrenze nur im 1.Jahr
in den folgenden Jahren liegt sie dann bei 100.000 Dm
Umsatz.Allerdings ist wiegesagt dein Kundenstamm dann nicht
vorsteuerabzugsberechtig.

Korrekt:

… wenn der Umsatz im Vorjahr, zzgl. der darauf entfallenden Steuer nicht mehr als DM 32.500 betragen hat und dieser Umsatz im laufenden Jahr 100.000 DM voraussichtlich nicht übersteigen wird…

Man beachte:
Jedes „laufende Jahr“ ist im nächsten Jahr dann das „Vorjahr“.

MfG
Undine

muss.Desweiteren gilt die 32500 dem Umsatzgrenze nur im 1.Jahr
in den folgenden Jahren liegt sie dann bei 100.000 Dm
Umsatz.

Ist das eine „muß“ oder „kann“ Bestimmung

Tim

Beispiel: Sie verkaufen für DM 1000 ohne MwSt. und kaufen für
DM 500 zzgl. DM 80 MwSt. ein; Sie haben 420 DM Rohgewinn.
Sie verkaufen für DM 1000 zzgl. DM 160 MwSt. = 1160 DM. Sie
kaufen für DM 500 zzgl. DM 80 MwSt. ein; Sie haben DM 500
Rohgewinn. Von den vereinnahmten DM 160 MwSt. ziehen Sie DM 80
MwSt. der Ausgaben ab und zahlen noch DM 80 an das Finanzamt.

Wie ist das aber, wenn ich bspw. für 300 DM incl. MwSt verkaufe und für 1000 DM incl. MwSt kaufe. Dann zahlt mir das Finanzamt sogar noch??? Wie ist das bei ganz geringen Einnahmen und hohen Ausgaben?? Gibt’s da einen Mindestumsatz???

Hallo Undine,

ich mische mich mal ein. Umsatz im laufenden Jahr ca. 32000 DM, EU-Fördermittel zur Existenzgründung in diesem Jahr rund 13000 DM, für Investitionen zu 50% verbraucht, wie sieht es dann aus? Fördermittel sind kein Umsatz, oder doch?

André

Hi Andre,

ich mische mich mal ein. Umsatz im laufenden Jahr ca. 32000
DM, EU-Fördermittel zur Existenzgründung in diesem Jahr rund
13000 DM, für Investitionen zu 50% verbraucht, wie sieht es
dann aus? Fördermittel sind kein Umsatz, oder doch?

Für den § 19 UStG zählen nur die nach § 1 UStG steuerbaren Umsätze abzgl. div. steuerfreier.
Fördermittel sind zumeist nicht auf eine konkrete Gegenleistung gerichtet. Es mangelt am Leistungsaustausch; somit sind sie im USt-Recht nicht steuerbar.

MfG
Undine