Servus,
„Umsatzsteuer abführen“ bedeutet, dass ein Unternehmer die eingenommene USt abzüglich der abziehbaren Vorsteuer ans Finanzamt bezahlt.
Vermutlich meinst Du eine Fakturierung an einen Unternehmer, der selbst keine Vorsteuer abziehen kann.
Das hat keinen Einfluss darauf, ob der Umsatz steuerbar und steuerpflichtig ist oder nicht.
Wenn der Umsatz steuerbar und steuerpflichtig ist, muss der Unternehmer, der diesen Umsatz bewirkt, die USt abzüglich abziehbarer Vorsteuer abführen. Ausnahme: Fälle, in denen der Leistungsempfänger die USt schuldet.
Wenn ein Preis von „1.000 € gradaus“ vereinbart ist, muss der Unternehmer, der diesen Betrag einnimmt, ganz unabhängig davon, ob der Leistungsempfänger vorsteuerabzugsberechtigt ist oder nicht, bei vollem Steuersatz 19% immer so rechnen:
1.000 € / 1,19 = 840,34 € Entgelt
USt 19% = 159,66 €
Rechnungsbetrag 840,34 € + 159,66 € = 1.000 €.
Eingenommene USt 159,66 € minus abziehbare Vorsteuer = abzuführende USt (Zahllast).
Schöne Grüße
Dä Blumepeder