Umsatzsteuer absetzen von Produkten?

Schönen guten Tag,

ich hoffe das ich die Frage die mich plagt, gut formulieren kann :smile:

Angenommen eine Person (Selbstständig) kauft im Jahr 2009 einen Computer (zu dem Zeitpunkt nicht Umsatzsteuerpflichtig). Der Computer 900€ muss über 3 Jahre abgesetzt werden, also 300€ pro Jahr. Die Person verdient in 2009 aber so viel, dass sie in 2010 Umsatzsteuerpflichtig wird. Kann diese Person nun in 2010 und 2011 von den jeweils noch abschriebungsfähigen 300€ die Umsatzsteuer absetzen?

Vielen Dank für die Hilfe

Angenommen eine Person (Selbstständig) kauft im Jahr 2009
einen Computer (zu dem Zeitpunkt nicht Umsatzsteuerpflichtig).
Der Computer 900€ muss über 3 Jahre abgesetzt werden, also
300€ pro Jahr. Die Person verdient in 2009 aber so viel, dass
sie in 2010 Umsatzsteuerpflichtig wird. Kann diese Person nun
in 2010 und 2011 von den jeweils noch abschriebungsfähigen
300€ die Umsatzsteuer absetzen?

Nein.

Grundsätzlich ist die Vorsteuer gemäß § 15a UStG zu berichtigen, wenn sich eine Änderung der Verhältnisse bezüglich der Vorsteuer-Abzugsberechtigung ergibt. Der maßgebliche Berichtigungszeitraum beträgt allerdings 5 Jahre.

Im Beispielfall wird die VorSt allerdings nicht berichtigt, da der VorSt-Betrag gemäß § 44 UStDV nicht hoch genug ist.

Man sollte solche kleinen Investitionen nicht als Kleinunternehmer vornehmen oder ggf. nachträglich freiwillig auf die Kleinunternehmereigenschaft verzichten.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald