Umsatzsteuer allgemein und bei Exportgeschäften

Hallo zusammen,

ich beschäftige mich gerade mit dem Thema Mehrwertsteuer bei Exportgeschäften. Habe schon viel zu dem Thema gelesen, mir ist aber nicht alles klar.

Mal angenommen, ich kaufe eine Ware für 100€ inkl. MwSt. Die gezahlte MwSt. kann ich geltend machen, zahle also effektiv 81 €. Meinem Kunden verkaufe ich die Ware für 90€, verdiene also 9€ an dem Verkauf. Verkaufe ich diese Ware nun in Deutschland, rechne ich 19% MwSt dazu, die ich auf der Rechnung ausweise. Was aber, wenn ich ins Ausland verkaufe?

Meine konkreten Fragen:

  1. hängt es vom Bestimmungsland ab, ob ich MwSt frei verkaufen kann oder nicht? (EU/nicht EU/Drittländer?)
  2. hängt es von der Art der Ware ab

Danke für Eure Hilfe. :smile:

Hi,

Export ist immer MWST frei. Allerdings musst du die Ausfuhr über Dokumente beweisen können (Ausfuhrnachweis).

EU-Lieferungen:

Nur zulässig wenn dein Kunde eine Ihm gehörige USTID-NR hat. Diese muss zur Rechnungsanschrift passen. Über Internet (googeln Bestätigung Umsatzsteueridentnummer) auf Server BMF prüfen ! Die Ausfuhr weist du am besten über eine Bescheinigung eines in der EU ansässigen Spediteurs nach (sog. Spediteursbescheinigung).

Export in Nicht EU Länder:

Hier ist der Nachweis das elektrnisch erstelle Ausfuhrbegleitdokument (erstellt von Zollagent. Alternativ See/Luftfrachtbrief oder wieder Spediteursbescheinigung. Der Abnehmer im Ausland muss als Firma existieren (Existenznachweis über handelsregisterkopie anfordern, im Internet prüfen ob Firma registriert).

Du musst die zuviel bezahlte Vorsteuer aus den Inlandskäufen über Erstattungsanträge /Steuermeldungen am besten über Steuerberater wieder erstatten lassen = Antrag mit Vorlage der rechnungen + Ausfuhrnachweise.

Aus der Fragestellung lese ich, dass due Exportunerfahren bist.Bitte daher vorsichtig mit Zahlungsziel (Vorauskasse oder Absicherung Zahlung über Bürgschaft usw. verlangen). ES tummeln sich gerade in Nicht EU Ländern einige Gauner. Ich kenn Firmen die z.B. kleinere Lieferungen nach Russland hatten, Anfangs immer schön gezahlt wurde. Dann kam größere Bestellung - natürlich wieder gegen rechnung - die dann nicht bezahlt wurde. Und die Geschäftspartner traten unter falschen Namen auf, waren wie die Ware verschwunden. Firma war pleite…

Dies nur als guten rat im voraus. Bei Fragen kannst du dich jederzeit wieder melden.

LG

Eine Ware kann steuerfrei in Rechnung gestellt werden, wenn diese Ware aus der Europäischen Gemeinschaft ausgeführt wird, die Europäischen Gemeinschaft also körperlich verläßt. Diese Ausfuhr muss mittels eines Ausfuhrnachweises gegenüber dem Finanzamt nachgewiesen werden. In der Regel ist das die Bestätigung des Ausgangszollamtes. Kann die Ausfuhr nicht nachgewiesen werden, so ist die Umsatzsteuer an das Finanzamt zu entrichten. Verbleibt die Ware in der Gemeinschaft, so ist immer Mehrwertsteuer zu berechnen, Ausnahme Käufer und Verkäufer rechnen beide über Ihre jeweilige gültige Umsatzsteuer ID- Nummer ab, in diesem Fall ist die Umsatzsteuer vom Käufer an sein zuzständiges Finanzamt abzuführen.
Noch ein Hinweis: Der Nettobetrag von Brutto 100,00 EUR ist 84,03 EUR (19% von 84,03 = 15,97, Summe = 100). Es bleiben also keine 9 EUR übrig.

Hallo,
das ist am besten mit dem Steuerberater zu klären, denn es ist nicht so pauschal und einfach zu beantworten.
Es kommt darauf an, woher die Ware kommt, evtl. ist noch Einfuhrzoll oder Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten, wenn der Verkauf dann innerhalb der EU erfolgt, muß keine MWSt ausgewiesen werden und und und…zu komplex um das in ein paar Sätzen zu beantworten, sorry!
Gruß Dagmar

MwSt. hat nichts mit Ware zu tun nur ob sie exportieren bzw. aus Deutschland ausführen

Also Mehrwertsteuer fällt nicht bei Warengeschäfte im Versandland an wenn:

a) Die Ware in ein Mitgliedsstaat der Europäischen Gemeinschaft oder in Drittland exportiert wird, aber nur wenn der Empfänger im Empfangsland diese MwSt. auch entrichten kann, Geschäft unter Firmen.

b) Was sie als Verkäufer der Ware auf jeden Fall nachweisen müssen ist, dass die Verbringung der Ware auch Tatsächlich stattgefunden hat. (z.B. durch die Weiße Spediteurs Bescheinigung bzw. Verbringungsnachweis, Air way bill oder bill of loading) Unterschriebene Frachtbriefe gelten nicht mehr! (z.b. bei Selbstabholung.

c) Bei Verkauf an Privatpersonen ist der Versender verpflichtet, das die MwSt. bei Export Sendungen entrichtet wird, dies gilt aber nur bei Versendungen außerhalb der EU, bei innergemeinschaftlichen Sendung sollte die MwSt. vom Versandland belastet werden, da kein Nachweis für die Ausfuhr in dem meisten Fällen erbracht werden kann, bzw. der Empfänger die gar nicht im Empfangsland entrichten wird, dies gilt vor allem bei höherwertigen Artikeln (Hier gibt es aber Unter-Grenzen soweit ich weiß, ab wann dies zu erfolgen hat, bitte sprechen sie mit der IHK in ihrer Nähe diese helfen gerne)

Hoffe das hilft etwas.

Gruß

Wenn du exportierst, sollst du eine rechnung ohne mvst stellen. soll dieses Produkt ein besonderes produkt sein, soll der Kaufer die zusatztliche Kosten bezahlen. aber export=ohne mvst

Super, viele Dank für die ausführliche Antwort - das hat mir sehr geholfen! Ich komme auf Deine Hilfe gerne zurück!

LG

Vielen Dank! Stimmt, der Rechenfehler war mir schon einmal unterlaufen. Danke für den Hinweis! :smile:

Danke für die Antwort :smile:

Vielen Dank! Das hat das Ganze noch einmal sehr deutlich und verständnisvoll für mich zusammengefaßt! :smile:

Hallo,
Antwort zu Frage 1

Umsatzsteuerfreie Lieferung in der Regel nur in Drittländer möglich; hierfür ist ein entsprechender Ausfuhrnachweis erforderlich; näheres hier:
http://www.zoll.de/DE/Unternehmen/Warenverkehr/Ausfu…

Anwort zu Frage 2: hängt nicht von der Art der Ware ab
Grüße

Hallo,
sobald Du das Gewerbe beim zuständigen Amt angemeldet hast, kannst Du die MwSt abschreiben. Ohne Gewerbeanmeldung geht es nicht.
Apropos; bei Gewerbeanmeldung bekommst Du auch eine Umsatzsteueridentifikationsnummer (Ust-Id-Nr.)und die hast Du garantiert nicht. In Saarlouis (Saar)kannst Du die beantragen, dauert ca. 3-4 Wochen.
Viele Grüsse und ein schönes Wochenede dazu
didikol