Wenn ein Bildungsträger für die Erwachsenenbildung Fördergelder über die Bundesagentur für Arbeit erhält, dann schreibt er seine Rechnungen ja in der Regel ohne Mwst. Wenn der Bildungsträger jetzt aber z. B. seine Miete mit Umsatzsteuer bezahlt, hat er dann die Möglichkeit diese geltend zu machen oder kann er nur den Betrag geltend machen den er auch an Steuern selber einnimmt. Vom Prinzip her würde ich denken, dass jeder Unternehmer, der mehr Mwst zahlt als er einnimmt, sich diese auch erstatten lassen kann. Oder bin ich da auf dem Holzweg?
wenn er nur steuerfreie umsätze ausführt, dann kann er auch keine vorsteuer geltend machen.
um was für eine art miete handelt es sich ?
gruß inder