Umsatzsteuer als Freiberufler und Werksstudent

Meine Frage betrifft die Umsatzsteuer als Freiberufler.

Mal angenommen jemand ist Student und war bislang als Werksstudent (bis 20 Stunden / Woche) tätig. Seit dem 01. Februar 2014 führt er nun eine weitere Tätigkeit aus, weshalb er sich als Freiberufler Selbstständig machen musste. Dazu hat er eine entsprechende
Steuernummer beantragt um seine Einkünfte der Umsatzssteuer sowie der Lohnsteuer zuzuführen. Auch die Krankenversicherung hat er geändert, da er nun kein „ordentlicher Student“ mehr ist. Allerdings führt diese Person seinen Job als Werksstudent auch weiterhin neben seiner freiberuflichen Tätigkeit aus. Da er über 17.500 € verdient, zählt er nicht mehr unter die Kleinunternehmerregelung. Muss also für seine freiberufliche Tätigkeit entsprechend 19 % Umsatzssteuer zahlen.

Die Frage: Muss diese Person für seine weitere Tätigkeit als Werksstudent
ebenfalls 19 % Umsatzssteuer zahlen?

Bzw. ist die Tätigkeit als Werksstudent ebenfalls eine freiberufliche Tätigkeit oder ein Beschäftigungsverhältnis? Er stellt bei dem Unternehmen als Werksstudent keine Rechnungen oder Honorare aus.

Erst bei einem Einkommen über 850 € wurde ihm bislang neben der RV etwas abgezogen.

Danke für die Hilfe!

Servus,

eine Tätigkeit als Werksstudent ist nichtselbständige Arbeit, keine der Bestimmungen für selbständige Arbeit greift da.

Der Werkstudent muss dem Arbeitgeber seine Sozialversicherungsnummer und seine Steuer-Identifikationsnummer und die Mitgliedsbescheinigung seiner Krankenversicherung vorlegen, damit ist für ihn das Thema Steuern und Abgaben erledigt.

Wenn ein Arbeitgeber bei so einer Beschäftigung ohne Lohnabrechnung bar auf Kralle bezahlt und dem Werkstundenten keine Anmeldung zur Sozialversicherung aushändigt, ist das ein Fall für den Zoll: Die Beschäftigung von Schwarzarbeitern ist kein „Kavaliersdelikt“.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Lieber Blumepeder,

vielen Dank für Deine Antwort! Genau nach dieser Information habe ich gesucht.
Diese Person ist beim Werksstudenten-Job natürlich ordnungsgemäß hinsichtlich der Sozialversicherung etc. angemeldet.

Allerdings ergibt sich daraus nun eine neue Frage für mich:

Auf das Einkommen der freiberuflichen Tätigkeit muss die oben beschriebene Person Einkommenssteuer zahlen. Muss diese Einkommenssteuer auch für das Einkommen der Werksstudententätigkeit gezahlt werden oder ist dies ebenfalls alles automatisch erledigt?

Danke schonmal im voraus!

Servus,

Muss diese Einkommensteuer auch für das Einkommen der
Werksstudententätigkeit gezahlt werden oder ist dies ebenfalls
alles automatisch erledigt?

das kommt drauf an. Wenn diese Tätigkeit als geringfügige Beschäftigung (max. 450 € pro Monat) abgerechnet und pauschal versteuert wird, ist damit die Besteuerung erledigt. Wenn sie mit regulärem Lohnsteuereinbehalt abgerechnet wird, führt das zu einer mehr oder weniger geringen Nachzahlung bei der Einkommensteuerveranlagung, weil der Lohnsteuereinbehalt so berechnet ist, als lägen keine anderen Einkünfte vor (= niedrigerer Steuersatz).

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Blumepeder hat es eigentlich richtig dargestellt. Die Frage dann ist nur, liegen die Umsätze der „freiberuflichen, selbstständigen“ (daran sind viele Voraussetzungen geknüft, da idR Gewerblichkeit vorliegt) Tätig neben der  Werksstudenarbeit über der Kleinuntenehmerregelung. Die Konsequenz der Umsatzteuerpflicht ja oder nein ist dann klar.
Hermann

Hallo,
bin schon wieder zu spät, denn auch hier kann ich dem Blumenpeter nur noch zustimmen… So ist es…

Gruß,
floyd_83