Meine Frage betrifft die Umsatzsteuer als Freiberufler.
Mal angenommen jemand ist Student und war bislang als Werksstudent (bis 20 Stunden / Woche) tätig. Seit dem 01. Februar 2014 führt er nun eine weitere Tätigkeit aus, weshalb er sich als Freiberufler Selbstständig machen musste. Dazu hat er eine entsprechende
Steuernummer beantragt um seine Einkünfte der Umsatzssteuer sowie der Lohnsteuer zuzuführen. Auch die Krankenversicherung hat er geändert, da er nun kein „ordentlicher Student“ mehr ist. Allerdings führt diese Person seinen Job als Werksstudent auch weiterhin neben seiner freiberuflichen Tätigkeit aus. Da er über 17.500 € verdient, zählt er nicht mehr unter die Kleinunternehmerregelung. Muss also für seine freiberufliche Tätigkeit entsprechend 19 % Umsatzssteuer zahlen.
Die Frage: Muss diese Person für seine weitere Tätigkeit als Werksstudent
ebenfalls 19 % Umsatzssteuer zahlen?
Bzw. ist die Tätigkeit als Werksstudent ebenfalls eine freiberufliche Tätigkeit oder ein Beschäftigungsverhältnis? Er stellt bei dem Unternehmen als Werksstudent keine Rechnungen oder Honorare aus.
Erst bei einem Einkommen über 850 € wurde ihm bislang neben der RV etwas abgezogen.
Danke für die Hilfe!